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Gewerkschaftsticker

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hält den Beschluss des Chemnitzer Arbeitsgerichts im Tarifstreit zwischen der GDL und der Bahn AG für "höchst problematisch". Der DGB werde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, dass das Streikrecht unangetastet bleibt.

345 Euro sind zu wenig für ein Leben in Würde. Der DGB fordert deshalb alle Alg II-BezieherInnen auf, eine von der IG Metall unterstützte Verfassungsbeschwerde zu nutzen und Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid einzulegen. Für Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung des zu niedrig bemessenen Arbeitslosengeldes II bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen Musterbrief vorbereitet.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßt, dass die SPD die Rente mit 67 nachbessern will. Allerdings fordert sie darüber hinaus eine deutliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten und unterstreicht den Erhalt der finanziellen Förderung der  Arbeitsteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit. Generell können die Nachbesserungen nicht verhindern, "dass die Rente mit 67 für viele zur Rentenkürzung wird und deshalb korrigiert werden muss".

Qualitätsmängel in der Ausbildung, geringe Übernahmechancen: für Azubis hat sich trotz des Wirtschafts-
aufschwungs die Situation weiter verschlechtert. Zu diesem Ergebnis kommt der DGB-Ausbildungsreport 2007. "Nur 16,8 Prozent der Befragten können sicher sein, nach der Ausbildung übernommen zu werden", sagte Ingrid Sehrbrock. Besonders schlecht sind die Ausbildungsbedingungen im Hotel- und Gaststättenge-
werbe, die besten Bewertungen erhielt die Lehre zum Industriemechaniker.

Der DGB Nord hat das Urteil gegen drei Männer, die die Verteilung von nazistischen Schulhof-CDs an einer Schule in Waren  verhinderten, bedauert. Die Männer haben gestern einen Strafbefehl über 2600 Euro erhalten. DGB Nord-Chef Peter Deutschland sagte: „Dadurch wird der fatale Eindruck erweckt, Zivilcourage gegen Neonazis, die unsere Demokratie bedrohen und unsere Kinder mit menschenver-
achtenden Parolen verführen wollen, sei unerwünscht. Ich habe große Achtung vor diesen Männern, die die Verteilung dieser Schulhof-CDs verhinderten.“ Deutschland kündigte an, dass der DGB sich mit 500 Euro an den Kosten des Strafbefehls beteiligen werde und wiederholte seine Forderung nach einem Verbot der NPD und faschistischer Propaganda.

Nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts verstößt die Kürzung des Arbeitslosengelds I jedenfalls dann gegen das Grundgesetz, wenn es um ältere Arbeitslose geht. Die Richter kritisierten vor allem, dass "die drastische Kürzung der Anspruchsdauer" durch eine längere Übergangsfrist hätte abgefedert werden müssen. Sie betonen, dass das Arbeitslosengeld I, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II, eine mit eigenen Beiträgen erworbene Versicherungsleistung ist. Als problematisch sehen Juristen die Beschneidung der Ansprüche speziell von älteren Arbeitnehmern an. Wer 20 Jahre oder mehr Beiträge für die Sozialversicherung geleistet hat, der müsse auch darauf vertrauen können, dass die Ansprüche, die daraus erwachsen, nicht mir nichts dir nichts wegfallen könnten, sagt ein Verfassungsjurist. Auch wenn die Sozialversicherung eine Pflichtversicherung für die Arbeitslosen darstelle, beruhe sie auf einem Vertrag, der nicht einfach in zentralen Bestandteilen verändert werden könne.

Wenn ein Betrieb Ein-Euro-Jobber einstellen möchte, dann fällt dies unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Diese  Ent- scheidung hat heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bekannt gegeben. Ein-Euro-Jobber seien zwar keine Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne. Sie würden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichteten zusammen mit den Arbeitnehmern weisungsgebundene Tätigkeiten. Damit gelte das Mitbestimmungsgesetz (1 ABR 60/06).

Immer mehr Menschen in Deutschland klagen auf höhere Hartz-IV-Leistungen. In der ersten Hälfte 2007 stieg die Zahl der Prozesse bundesweit auf 45.500, das sind fast 38% mehr als zwölf Monate zuvor. Das geht aus einer Übersicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Dabei unterzeichnet diese Statistik die tatsächliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte noch. Denn die BA-Daten erfassen nicht die Städte und Kreise, die sich in Eigenregie als Optionskommunen um Langzeitarbeitslose kümmern. In Schleswig-Holstein gingen bis Ende Juni rd. 1.900 neue Klagen ein. Die Steigerung lag mit 44% über dem Bundesdurchschnitt. Etwa die Hälfte aller Verfahren geht zugunsten der KlägerInnen aus.

Nach Einschätzung des DGB ist die soziale Gerechtigkeit in Deutschland nicht verwirklicht. „Ein Land ist sozial gerecht, wenn es Arbeit für alle mit existenzsichernden Löhnen schafft. Es muss Armut ebenso für Kinder wie für Erwerbslose und Rentner verhindern, Verteilungsgerechtigkeit organisieren und eine optimale Gesundheitsversorgung für alle Bürger anbieten", sagte DGB-Chef Michael Sommer. „Wenn wir dies zum Maßstab nehmen, dann hat Deutschland noch einen weiten Weg vor sich, um ein Staat zu werden, der soziale Gerechtigkeit für die Gesamtheit seiner Bürger verwirklicht hat."

Die Sparkasse Südholstein will Personal einsparen. Das Finanzunternehmen plant, in den kommenden zwei bis drei Jahren insgesamt bis zu 200 Stellen zu streichen. Am stärksten betroffen soll die Hauptfiliale in Neumünster sein. Die Sparkasse will den Stellenabbau nach eigenen Angaben sozialverträglich gestalten. Es müsse niemand um seinen Job bangen, sagte Unternehmenssprecher Bernd Olaf Struppek.

Sie stellt sich gerne als Anwalt des kleinen Mannes dar: die ‚Bild’. Doch seitdem die Bundesregierung einen Mindestlohn für  Postangestellte erwägt, macht das Boulevardblatt in vielen Artikeln und Kommentaren dagegen mobil. So in einem Artikel vom 19. September: „Tausende Jobs wären bedroht." Was ‚Bild’ verschweigt: der Axel Springer Verlag ist Hauptaktionär der PIN Group, einem privaten Konkurrenten der Post. Die PIN Group wäre nach Einführung eines Mindestlohns gezwungen, die deutlich höheren Stundenlöhne der deutschen Post zu zahlen.

hg,csk