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Ab und zu gibt es in diesem Land auch mal gute Nachrichten für Flüchtlinge und Migranten. Bisher hatte die jüngeren unter ihnen keinen Anspruch auf Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), wenn ihre Eltern noch nicht in Deutschland gearbeitet haben, diese Voraussetzung ist zum 1. Januar 2008 weggefallen, berichtet der Flüchtlingsrat Berlin. Wer dadurch nun Anspruch bekommen hat, sollte die Ausbildungsbeihilfe sofort beantragen, denn das Geld wird nur für maximal einen Monat rückwirkend gezahlt.

In Flensburg haben etwa 50 Taxifahrer am Grenzübergang zu Dänemark protestiert. Im dänischen Padborg gleich hinter der Grenze war einer ihrer Flensburger Kollegen verhaftet worden, weil er drei Afghanen aus der Fördestadt in die Nachbargemeinde gefahren hatte. Die drei hatten, wie sich bei einer Polizeikontrolle hinter Grenze herausstellte keine Ausweispapiere und haben nun in Dänemark Asyl beantragt. Dem Taxifahrer, der bei Redaktionsschluss noch in Untersuchungshaft saß, werfen die dänischen Behörden Beihilfe beim illegalen Grenzübertritt vor. Ihm drohen nun 50 Tage Haft. Der Prozess soll am 21. Januar stattfinden. Ein anderer Taxifahrer aus Hamburg sitzt derzeit bereits wegen eines ähnlichen Falls in einem dänischen Gefängnis. Dänische wie deutsche Behörden meinen, der Taxifahrer hätte sich von seinen Kunden die Pässe  zeigen lassen müssen. Auch hierzulande sind schon Taxifahrer aus ähnlichen Gründen verurteilt worden. Die Kollegen des Fahrers halten das für eine Riesen-Ungerechtigkeit. Man könne von ihnen nicht verlangen, die Ausweise ihrer Kunden zu kontrollieren. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, Fanny Dethloff, weist daraufhin, dass es ja wohl auch nicht sein könne, dass die Taxifahrer eine Gesichtskontrolle machen, und die Menschen mit „falscher“ Haut- oder Haarfarbe nach dem Pass fragen müssen. Das könne auch sehr leicht als Diskriminierung ausgelegt werden.

Annette Bombeke vom European Council On Refugees And Exiles kritisiert nach einem Bericht der österreichischen Zeitung Der Standard, dass die Behandlungen von Flüchtlingen sehr unterschiedlich sind und die  Lasten der Aufnahme sehr ungleichmäßig verteilt ist. In Österreich würden zum Beispiel 27 Prozent der Asylanträge anerkannt, in der benachbarten Slowakei hingegen nur zwischen einem und zwei Prozent. Die Regeln der EU, auf die man sich in den Dublin-Verträgen geeinigt hat, besagen, dass ein Flüchtling in dem Land bleiben muss, in dem er Asyl beantragt hat. Da die Flüchtlinge aber keine legale Chance der Einreise in den EU-Raum haben, außer sofort hinter der Grenze Asyl zu beantragen, bleiben sie meist in den Ländern der EU-Außengrenze hängen. So hat das kleine Malta ein erhebliches Problem, weil es für Flüchtlinge praktisch keine legale Möglichkeit der Weiterreise gibt. Die EURODAC-Datenbank, in der die Daten und u.a. auch die Fingerabdrücke aller Asylbewerber gespeichert werden, sorgt dafür, dass die betroffenen Menschen ggf. schnell wieder in das Land abgeschoben werden können, in dem sie zuerst Asyl beantragt haben.

In Deutschland erreicht hingegen die Zahl der Asylanträge mit 19.164 den niedrigsten Stand seit sehr vielen Jahren. Das war ein Rückgang von neun Prozent, nach dem bereits von 2005 auf 2006 die Zahl um 27 Prozent zurückgegangen war. Für PRO ASYL ist diese Statistik ein Zeichen dafür, dass Deutschland seinen Verpflichtungen im internationalen Flüchtlingsschutz nach wie vor nicht nachkommt.

(wop)