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Deutsche Parlamentarier haben sich etwas besonders Perfides einfallen lassen: Mit dem Mitte März verabschiedeten „Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft“ wird Ausländer- und andere staatlichen Behörden ermöglicht Vaterschaften anzuzweifeln und anzufechten, wenn aus dieser für Kind, Vater oder Mutter ein Anspruch auf Visum oder Aufenthalt geschaffen werden. Mit anderen Worten: Nach der Schnüffelei in den Schlafzimmern von binationalen Paaren kommt jetzt auch noch der zwangsweise Gentest. Der preußisch-deutsche Amtsstubenrassismus kennt, scheint es, keinerlei Hemmungen.

Im europäischen Ausland hat er allerdings längst Nachahmer gefunden, trug dabei sicherlich auch mancherorts Eulen nach Athen, und wurde unter anderem in die so genannte Dublin-II-Verordnung gegossen. In der wird geregelt, dass Flüchtlinge in der Regel in dem (europäischen) Land bleiben müssen, in dem sie zuerst einen Asylantrag stellten. Das führt zu zahlreichen Härten, weil Schutzsuchende meist keine Gelegenheit haben, legal in das Land ihrer Wahl einzureisen. Das führt dann dazu, dass sie bei der Einreise in z.B. Zypern, Spanien oder Polen Asyl beantragen müssen, um nicht sofort abgeschoben zu werden. Damit verlieren sie aber gleichzeitig die Chance weiterzureisen, zum Beispiel nach Deutschland oder in eines der Skandinavischen Länder, wo sie vielleicht Verwandte oder bekannte haben, die sich um sie kümmern könnten. Wer dennoch die Weiterreise wagt, macht sich strafbar. Deutsche Bundespolizisten haben sich in den letzten Jahren in den Grenzregionen zu Dänemark als sehr effektiv erwiesen, diese Durchreisenden aufzuspüren. Junge Rambo-Typen in Räuberzivil, die Pistole lässig hinter den Gürtel geklemmt, durchstreifen zum Beispiel die Züge auf der Vogelfluglinie und kontrollieren von Leuten, deren Gesicht ihnen nicht gefällt die Pässe. Wer erwischt wird, landet in Puttgarden, Flensburg oder anderswo auf der Polizeiwache, wird dort mitunter ausgiebig beleidigt und durchaus auch mal verprügelt und wandert dann in den Rendsburger Abschiebeknast (eine Errungenschaft von „Rot-Grüne“) oder in der Scholz-Kaserne in Neumünster. Der neue „Schlepper“, das Magazin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, beschäftigt sich eingehende mit dieser Praxis.

Die Antirassistische Initiative aus Berlin listet Todesopfer deutscher Asylpolitik auf:

30.12.07: Berlin. Der Tunesier Mohamed Mechergui (28) erhängt sich im Abschiebegefängnis.

11.12.07: Amberg. Der Iraner Kamal X. (28) übergießt sich mit Benzin, zündet sich an und erliegt den Verletzungen.

29.8.07: Rostock. Soran Ali Khorshid aus dem Irak stirbt an einer Überdosis Tabletten.

13.8.07: Mostar in Bosnien. Amru Aljiti (63) stirbt an fehlendem Insulin. Der Schwerkranke war vier Wochen zuvor abgeschoben worden.

27.6.07: Frankfurt am Main. Der Kurde Mustafa Alcali (30) erhängt sich in Abschiebehaft.

7.6.07: Luanda in Angola. Sherry Alex (24) stirbt nach der Abschiebung an Malaria.

11.4 07: Lotte in Nordrhein-Westfalen. Ein 34 Jahre alter Flüchtling aus Nepal ersticht sich in der Flüchtlingsunterkunft.

4.2.07: Tschechisch-deutsches Grenzgebiet in Sachsen. Zwei äthiopische Flüchtlinge werden von einem Nahverkehrszug erfasst und tödlich verletzt.
 

(wop)