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Gewerkschaftsticker

Der monatelange Tarifstreit am UKSH ist beendet. Klinikvorstand und die Gewerkschaft ver.di erreichten am 02. April einen Kompromiss nach mehrstündigen Verhandlungen. Er sieht einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Privatisierungen im Primärbereich der Krankenversorgung bis 2015 vor. Unter anderem in den Bereichen Medizintechnik, Sterilisation und Facility Management können strategische Partner beteiligt werden. Zudem gibt es ab dem 1. April für die mehr als 6.500 nichtwissenschaftlich Beschäftigten in Kiel und Lübeck 2,9 Prozent mehr Geld. Diese Eckpunkte nannte UKSH-Verhandlungsführer Carl Hermann Schleiffer in Kiel nach knapp siebenstündigen Gesprächen. Im Gegenzug müssen die MitarbeiterInnen statt wöchentlich 38,5 künftig 39 Stunden lang arbeiten. Bis zum 18. April will die Gewerkschaft nun in einer Urabstimmung das Votum der Beschäftigten zu der Einigung einholen

Im Streit über die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze im Lübecker Hafen haben ver.di, die Lübecker Hafen-Gesellschaft und die Hansestadt Lübeck offenbar eine erste Einigung erzielt. Es sei unter anderem ein Kündigungsschutz bis zum Jahr 2013 vereinbart worden, sagte der zuständige ver.di-Sekretär Gerhard Mette. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft eine Beschäftigungsgarantie für die Hafenmitarbeiter bis zum Jahr 2025 gefordert. Hintergrund ist der von der Lübecker Bürgerschaft mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene Teilverkauf des Hafens an den britischen Investor RREEF. Viele Beschäftigte machen sich Sorgen, was nach der Teilprivatisierung aus ihren Jobs wird. Zurzeit läuft eine von SPD, Grünen und der Gewerkschaft gestartete Unterschriftensammlung gegen den Verkauf

Der Stern enthüllte jüngst, wie der Discounter Lidl Angestellte in seinen Filialen systematisch überwachen und ausspionieren ließ. Nun zeigt sich, dass Lidl offenbar kein Einzelfall ist. Auch einige Konkurrenten bedienen sich vergleichbarer Methoden. Dem Stern liegen Protokolle eines Sicherheitsunternehmens vor, das für den Discounter Plus und die Supermarktkette Edeka gearbeitet hat. Auch in diesen Protokollen wird detailliert über private Angelegenheiten von Mitarbeitern in den Filialen berichtet. Einziger Unterschied zum Stasi-Fall bei Lidl: Die Zahl der vorliegenden Protokolle ist geringer. Wie bei Lidl traten die Spitzel in den Märkten offiziell als Ladendetektive auf, tatsächlich beschäftigten sie sich aber nicht nur mit Ladendieben, sondern auch mit dem Ausspähen der Mitarbeiter. Jeweils eine Woche lang waren die Detektive in den Filialen unterwegs, ihre Beobachtungen vermerkten sie minutiös in seitenlangen Berichten. Und wie bei Lidl auch wurden bei Plus und Edeka versteckte Mini-Kameras angebracht, mit denen jeder Winkel der jeweiligen Läden überwacht werden konnte.

In Hamburg hat nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst die Gewerkschaft ver.di eine Mitgliederbefragung in den städtischen Betrieben angekündigt. Die Mitglieder würden gefragt, ob sie die Tarifempfehlung annehmen oder für ein noch besseres Ergebnis streiken wollten, teilte ver.di am 01. April mit. Nach den Worten von Landeschef Wolfgang Rose hatten die Warnstreiks in den städtischen Einrichtungen Erfolg.

Beschäftigte der Deutschen Post AG haben sich am 01. April in mehreren Städten im Norden an Warnstreiks beteiligt. Betroffen waren Hannover, Bremen, Kiel und Rostock. An dem befristeten Arbeitskampf hätten sich allein in Bremen und Hannover etwa 500 Brief- und Paketzusteller beteiligt, sagte der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter, Jürgen Wolf. In beiden Städten fanden Streikversammlungen statt, unter anderem am Güterbahnhof in Hannover. In Kiel wurde nach Angaben der Gewerkschaft etwa die Hälfte aller Zustellbezirke im Stadtgebiet bestreikt. Rund 300 Postmitarbeiter beteiligten sich den Angaben zufolge an dem Warnstreik und einem Demonstrationszug durch die Kieler Innenstadt. Hamburg war zunächst nicht von Arbeitsniederlegungen betroffen.

Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf eine entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen. Der EuGH widerspricht damit nicht zuletzt der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2006 am Beispiel des Berliner Vergabegesetzes unter anderem festgestellt, dass gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen „Gemeinwohlzielen" von „überragender Bedeutung" dienten.

Der DGB-Bundesvorstand nimmt nach der Benennung von weiteren Branchen, die sich für die Aufnahme ins Entsendegesetz beworben haben, die Politik in die Pflicht. Die DGB-Gewerkschaften erwarteten nun von den politisch Verantwortlichen eine konsequente Ausweitung des Entsendegesetzes. „Eine Gesellschaft, in der die Menschen arm trotz Arbeit sind, ist höchst unsozial und  demo- kratieschädlich“, heißt es in einer vom DGB-Bundesvorstand verabschiedeten Resolution. Es sei dringend notwendig, die Ausweitung des Entsendegesetzes mit Hochdruck voran zu bringen.

Eine weiterhin überwältigende Mehrheit von 80 Prozent aller erwachsenen Deutschen befürwortet branchenbezogene Mindestlöhne. Über alle Parteigrenzen hinweg spricht sich ein Großteil der 1.000 Befragten für die Einführung von Mindestlöhnen aus. Die im Auftrag des DGB von Infratest dimap durchgeführte repräsentative Umfrage ergibt, dass die Zustimmung bei Linken-Anhängern mit 91 Prozent am größten ist. Fast gleichauf liegen SPD-Wähler (85 Prozent) und Anhänger der Grünen (86 Prozent). Selbst Wähler der CDU/CSU (75 Prozent) und FDP (68 Prozent) stimmen mit großer Mehrheit für Mindestlöhne.

DGB Nord zum Mindestlohn: Letztlich hilft nur ein gesetzlicher Mindestlohn: Der DGB Nord-Vorsitzende Peter Deutschland hat davor gewarnt, die geringe Resonanz bei der Einführung von Mindestlöhnen auf der Grundlage des Entsendegesetzes zum Anlass für gehässige Häme zu nehmen. Dafür gebe es keinen Grund, im Gegenteil, so der Gewerkschafter: „In einem Land, in dem Lohndumping zu einer alltäglichen Erfahrung geworden ist, sollten wir uns über jede weitere Branche freuen, die einen Antrag auf die Einführung eines Mindestlohnes stellt.“  Je nach Zählweise arbeiteten in Deutschland 7 bis 9 Millionen Menschen für Niedriglöhne, erinnerte der  Gewerk- schafter. Viele könnten trotz Vollzeitbeschäftigung nicht von ihrem Einkommen leben und müssten einen Zweitjob annehmen. Millionen bräuchten ergänzendes Arbeitslosengeld II, weil ihr Verdienst zu niedrig sei.

csk,hg