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Einladung:
 
"Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig."

(19.04.1945 – Aus dem Schwur der Häftlinge und Freiheits- kämpfer des KZ Buchenwald)

RUNDER TISCH GEGEN RASSISMUS UND FASCHISMUS – KIEL

Keine Nazis in die Parlamente!

Wir, der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus – Kiel, laden alle Antifaschistinnen und Antifaschisten, Organisationen, Bündnisse und Parteien aus Kiel herzlich ein am

Mittwoch, den 16. April 2008 um 19 Uhr im Restaurant Legienhof, Legienstr. 22, Kiel

an unserer Beratung zum Thema

„Keine Nazis in die Parlamente!“ teilzunehmen.

Die NPD möchte wie in anderen Orten Schleswig-Holsteins auch in Kiel zur Kommunalwahl im Mai 2008 kandidieren.

In welchen Stadtteilen und mit welchen Personen sie konkret antreten wollen, wird sich spätestens auf der Sitzung des Kreiswahlausschusses in Kiel in der folgenden Woche klären.

Wir wollen gemeinsam mit allen antifaschistischen Kräften Kiels beraten, welche Möglichkeiten wir nutzen wollen, damit keine Nazis in das Kieler Rathaus einziehen.

Wir wollen gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und weitere Öffentlichkeitsarbeit planen und durchführen, um den Einzug der NPD ins Kieler Rathaus zu verhindern.

Wir wollen mit euch gemeinsam unseren Widerstand gegen faschistische und rassistische Parteien und Organisationen entwickeln und gerade in der Zeit des Kommunalwahlkampfes unsere Kräfte gegen Rechts bündeln.

Wir würden uns freuen, wenn ihr unserer Einladung zu einem ersten Informations-, Organisations- und Planungstreffen folgt und wir uns am 16.4. um 19 Uhr im Legienhof treffen.
 

Mit solidarischem Gruß

Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus - Kiel Bettina Jürgensen - Sprecherin -
 

Selbstverständlich ist:

Mitglieder u. Anhänger rechtsextremer Parteien u. Organisationen wie NPD, DVU, Republikaner, „Freien Kameradschaften“ haben keinen Zutritt zu unserer Veranstaltung (nach § 6, VersG.)