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Das Landesinnenministerium hat einen sechsmonatigen Abschiebestopp für Tamilen aus den nördlichen und östlichen Regionen Sri Lankas erlassen. In dem Inselstaat ist der Bürgerkrieg zwischen den für Unabhängig-
keit kämpfenden tamilischen Organisationen auf der einen und der von Singhalesen dominierten Regierung wieder aufgeflammt. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich daher im April darauf geeinigt, Abschiebungen in die Kriegsregionen auszusetzen. Allerdings sind auch andere Landesteile von den Kämpfen betroffen. Insbesondere in der Hauptstadt Colombo kommt es, wie die Innenminister eingestehen, vermehrt zu Anschlägen, und die Lage scheint sich weiter zu zuspitzen. Ein allgemeiner und unbefristeter Abschiebestopp wäre also allemal angemessen.

Die neue Ausgabe des Schleppers, des Quartals-Magazin des Flüchtlingsrates Schleswig-Holsteins, ist erschienen. Themen sind unter anderem Rechtshilfe für Abschiebehäftlinge, Abschiebungen vom Frankfurter Flughafen, eine Münchner Kampagne, die Flüchtlinge in die Stadt holt, die Altfallregelungen, die Probleme der Taxifahrer an der dänischen Grenze und Razzien gegen Flüchtlingshelfer in Griechenland. Das Heft ist über den Flüchtlingsrat (www.frsh.de) zu beziehen.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Abschiebung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie nach Griechen-
land ausgesetzt, wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl berichtet. Ein fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei dort nicht gewährleistet. Griechenland ist wie fast alle EU-Staaten Mitglied des Dublin-II-Abkommens. Dieses sieht vor, dass Flüchtlinge nur in einem Mitgliedsland Asyl beantragen können. Wenn sie also über zum Beispiel Polen, Spanien oder Griechenland einreisen, was kaum möglich ist, ohne dort Asyl zu beantragen, dann müssen sie auch in diesen Ländern bleiben. Pro Asyl hatte in der Vergangenheit immer wieder auf die unhaltbare Situation in Griechenland aufmerksam gemacht. Nun hat erstmalig ein deutsches Gericht die bedrückende Lage anerkannt,die unter anderem auch in einem Bericht des UNHCR dokumentiert ist. Die Afghanen, so befand das Gericht, müssten mit irreversiblen Nachteilen von einer Inhaftierung bis zur Obdachlosigkeit rechnen.

Der Frankfurter Flughafen ist eine Drehscheibe für Abschiebungen. Am 8. April war dort einem Pakistani vom Personal der Fluggesellschaft Gulf Air zwangsweise eine Beruhigungsspritze gesetzt worden. Polizisten hatten ihn nach seiner Aussage an Händen und Füßen gefesselt ins Flugzeug getragen. Dort wurden ihm zwei Spritzen gesetzt. Als er durch Schreien auf seine Lage aufmerksam zu machen versuchte, drückte ein Mitarbeiter der Airline seinen Hals. Alles offenbar im Beisein von Polizisten. Passagiere bestanden schließlich darauf, dass er wieder aus dem Flugzeug gebracht wurde. Nach dem die Vorfälle bekannt geworden waren, hatte die Bundespolizei Aufklärung versprochen. Der Betroffene würde zunächst nicht abgeschoben. Offenbar hat es aber nicht einmal eine Gegenüberstellung zwischen dem Opfer und den beteiligten Beamten gegeben. Mit der nun erfolgten Abschiebung bleibt die massive Gewalttat unaufgeklärt und ungesühnt.

(wop)