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Zwei dänische Brüder haben in Kopenhagen einen bemerkenswerten Suchdienst für Flüchtlinge aufgebaut, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Refunite.org. In diversen Sprachen können sich dort Flüchtlinge aus aller Welt anonym registrieren und nach vermissten Angehörigen suchen. Der Bedarf ist groß. 32,9 Millionen Flüchtlinge zählt das UN-Hilfswerk UNHCR derzeit. Hinzu kommen Zahllose, die innerhalb ihrer Heimat-
länder vertrieben wurden und dabei oft den Kontakt zu ihren Angehörigen verloren. Allein in Kolumbien seien dies zwei Millionen, so die Zeitung. 1,7 Millionen Kinder seien weltweit ohne ihre Eltern auf der Flucht.

Die deutsche Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL berichtet von eklatanten Defizite des griechischen Asylsystems und fordert vor diesem Hintergrund, dass Deutschland von der Rücküberstellung Asylsuchender nach Griechenland absieht. Das bestehende Asylsystem in Griechenland stehe nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein effektiver Zugang zum Verfahren und rechtliches Gehör werden nicht gewährleistet. Alle drei maßgeblichen EU-Asylrichtlinien seien nicht in die Praxis umgesetzt. Asylsuchende am Athener Flughafen werden weiterhin ohne Dolmetscher angehört. Die von Deutschland und anderen europäischen Staaten abgeschobenen Asylsuchenden landen in der Regel in der Obdachlosigkeit. Durch das zentralisierte Verfahren in Griechenland drängten sich vor der für die Entgegennahme von Asylanträgen zuständigen Athener Ausländerbehörde zeitweilig mehrere Tausend Menschen. Zugang zum Gebäude wird nur wenigen nach undurchschaubaren Kriterien und offenbar willkürlich gewährt. Die an den Wochenenden auf einen Termin Wartenden stehen dort in Regen und Kälte – ohne Zugang zu Toiletten. Die Informationen stammen von einer Informationsreise, die ein Vertreter von PRO ASYL erst kürzlich unternahm. Verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte haben inzwischen Abschiebungen nach Griechenland untersagt.

Der Flüchtlingsrat SH bietet zwei Seminare für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen an. Am Samstag, den 14. März in Rendsburg "Dublin II und Zurückschiebunghaft - was kann ein Netzwerk in Rendsburg tun?" und am Samstag, den 4. April in Bad Oldesloe "Chancen und Grenzen von Öffentlichkeitsarbeit.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 24. Februar entschieden, dass Flüchtlinge nicht im jeden Falle eine persönliche Bedrohung nachweisen müssen. Auch der „Grad willkürlicher Gewalt“ im Herkunftsland könne statt dessen als Gradmesser für die Gefahr gelten, der sie ausgesetzt sind. PRO ASYL hofft, dass abgelehnte Flüchtlinge nun in Folgeantragsverfahren einen Schutzstatus erhalten können.

Am 27. Februar hat vor dem höchsten dänischen Gericht in Kopenhagen die Berufungsverhandlung im Falle eines Flensburger Taxi- fahrers begonnen. Dieser hatte vor einem Jahr drei afghanische Fahrgäste von Flensburg über die Grenze nach Padborg gefahren. Die Grenzpolizei hatte ihn angehalten und festge-
nommen,weil seine Fahrgäste keine Einreiseerlaubnis hatten. Es handelte sich um Flüchtlinge, die sich nach Schweden durchschlagen wollten. Der Taxifahrer verbrachte 17 Tagen in Untersuchungshaft und wurde schließlich wegen vorsätzlicher Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt zu 50 Tagen auf Bewährung sowie einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt. Zum Redaktionsschluss lag noch kein Urteilsspruch vor.
 

(wop)