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Jörg Ridder, Taxifahrer aus Flensburg hat endlich recht bekommen. Am 6. März, kurz nach Auslieferung der letzten Ausgabe, hat ihn der Oberste Gerichtshof Dänemarks vom Vorwurf des Menschenschmuggels freigesprochen. Damit wurde die erstinstanzliche Verurteilung vom Juni 2008 zu 50 Tagen Haft aufgehoben. Ridder hatte im Januar 2008 drei afghanische Kunden über die deutsch-dänische Grenze von Flensburg nach Padborg fahren wollen. Eine ganz normale Taxifahrt. Doch die dänische Polizei kontrollierte das Auto auf seinem Weg und stellte fest, dass die Fahrgäste über keinen dänische Aufenthaltserlaubnis verfügten und somit als „illegal Eingereiste“ galten. Daraufhin hat die dänische Justiz hatte Ridder vorgeworfen, er habe sich vor Fahrantritt in Deutschland die Ausweispapiere seiner Fahrgäste nicht zeigen lassen.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den Freispruch und weist darauf hin, dass nicht zuletzt die flüchtlingsfeindliche bundesdeutsche Asylverweigerungspolitik regelmäßig Asyl- und Schutzsuchende dazu veranlasst, ihr Glück lieber in Skandinavien zu suchen. Immer wieder werden im deutsch-dänischen Grenzland Menschen, die zum Beispiel. den Kriegen in Afghanistan oder dem Irak entflohen sind, als „illegale Einwanderer“ von deutscher oder dänischer Polizei aufgegriffen.

„Das Kopenhagener Gericht hat der Kriminalisierung eines ganzen Berufsstandes Einhalt geboten!“ stellt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein zufrieden fest. Notwendig sei jedoch über diesen Einzelfall hinaus die grundsätzliche Feststellung, dass die Ausweiskontrolle eine hoheitliche Aufgabe sei. Dass TransportunternehmerInnen regelmäßig die Ausweispapiere ihrer Fahrgäste zu kontrollieren hätten, wälze nicht nur ordnungspolitische Verantwortung ab sondern erfülle den Tatbestand staatlicher Aufforderung zu Rechtsverstößen, erklärt Link.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ hat der Europäischen Gerichtshofs, schon am 19. Februar in dem so genannten „Soysal“-Urteil festgestellt, dass das EWG-Türkei-Assoziierungsabkommen von 1973 weiterhin Gültigkeit habe. Damit bräuchten türkische Staatsangehörigkeit für die Einreise in ein EU-Mit-
gliedsland kein Visum, wenn sie für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen Dienstleistungen erbringen wollen. Einige Fachleute sind der Meinung, dass damit die Visumspflicht in den meisten Fällen praktisch gefallen ist, auch zum Beispiel für Touristen. Das Bundesinnenministerium ist bisher noch anderer Ansicht und lässt das Urteil noch prüfen.

Auch wer keine Aufenthaltspapiere besitzt, sollte im Krankheitsfall, in der Schwangerschaft oder bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf medizinische Hilfe haben. In Deutschland müssen Menschen ohne Papiere jedoch fürchten, dass auf den Krankenhausaufenthalt die Ausweisung folgt, weil die Krankenhäuser Meldedaten erheben müssen. Oft verzichten Menschen ohne Aufenthaltspapiere daher ganz auf ärztliche Hilfe. Jetzt wird in Berlin sowie in anderen Bundesländern die Einführung eines „anonymen Kranken-
scheins“ geprüft, um akutmedizinische Hilfe unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu machen.