Die neue Ausgabe des Schleppers, des Magazins des Flüchtlingrates
Schleswig-Holstein (FRSH) ist soeben erschienen. Mehrere Artikel beschäftigen
sich mit Abschiebehaft und den der aktuellen Situation der Flüchtlinge
in des in Schleswig-Holstein. In den den Länderberichten geht es um
den Krieg Israels gegen den Gaza-Streifen und um die Kommunalwahlen in
der Türkei. FRSH-Mitarbeiterin Farzaneh Vagdi-Voß fragt in einem
Beitrag, warum es eigentlich in den Medien eine strikte Trennung zwischen
"Familien-
tragödien" und "Ehrenmorden" gebe. "Einer Frau,
die Gewalt erleidet, ist die Religionszugehörigkeit oder abwegige
soziale Motivation des Täters völlig egal." Die Gewalt gegen
Frauen sei nicht von außen in die deutsche Gesellschaft importiert,
sondern in ihrem Alltag fest etabliert. Dadurch, dass in der Berichter-
stattung über Tragödien in Einwandererfamilien
deren Herkunftsland oder die Zugehörigkeit zum Islam hervorgehoben
werde, werde ihre Kultur als gegenüber der deutschen Minderwertig
dargestellt. So beeinflusst werde die Diskriminierung von Einwanderern
und Flüchtlingen eher akzeptiert. "Dass die fremdenfeindliche Politik
Frauen, Mütter, Töchter besonders hart trifft, interessiert dann
kaum noch einen – das ist keine Schlagzeile wert."
Am Montag, einen Tag nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe,
gab es im Bundestag eine Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl dazu in einer Stellungnahme:
"Die Abschaffung des Gesetzes ist nötig. ... Mit einer Absenkung der
Leistungen weit unter das Niveau der Sozialhilfe sollte das Asylbewerberleistungsgesetz
andere Flüchtlinge von der Inanspruchnahme des Asylrechts abhalten.
Die betroffenen Ausländer erhalten Sachleistungen im Wert von 184
Euro monatlich. Zusätzlich soll ein Barbetrag von 1,34 Euro pro Tag
den gesamten persönlichen Bedarf für Verkehrs- mittel, Telefon,
Porti, Zusatzernährung usw. decken. Die Beträge der Grundleistungen
nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (der Barbetrag von 40,90 Euro pro Monat
sowie der rechnerische Sollwert der Sach-
leistungen) sind seit über 15 Jahren unverändert
geblieben. Eine Anpassung an die Preisentwicklung hat niemals stattgefunden.
...
Der Personenkreis, für den die Leistungseinschränkungen
gelten sollten, umfasste ursprünglich nur Asylsuchende in den ersten
zwölf Monaten ihres Aufenthaltes. Durch Gesetzesverschärfungen
1997. 2005 und 2007 wurde die Gruppe der Betroffenen um ein Vielfaches
erweitert und die Zeit der Leistungsein-
schränkungen auf mindestens 48 Monate erhöht.
Dies trifft inzwischen längst nicht mehr nur Asylsuchende, sondern
auch geduldete Ausländer, Inhaber eines vorübergehenden Bleiberechts
und andere Personen-
gruppen.Das Asylbewerberleistungsgesetz produziert systematisch
und vorsätzlich Verelendung. Die Reduktion auf Sachleistungen, die
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Beschränkung
der Bewegungsfreiheit durch die so genannte Residenzpflicht machen viele
auf Dauer psychisch und physisch krank."
Felix Otto, ein Asylbewerber aus Kamerun, lebte in einem
abgelegenen Asylbewerberheim einige Kilometer von Juchhöh, im Saale-
Orla-Kreis in Thüringen. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn ein Gericht
zu acht Monaten Haft auf Bewährung, weil er seinen Landkreis mehrfach
verlassen hatte. Nun muss er diese Strafe tatsächlich absitzen, weil
er erneut gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. In der Statistik
ist er jetzt ein Fall von schwerer Ausländerkriminialität.