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Die neue Ausgabe des Schleppers, des Magazins des Flüchtlingrates Schleswig-Holstein (FRSH) ist soeben erschienen. Mehrere Artikel beschäftigen sich mit Abschiebehaft und den der aktuellen Situation der Flüchtlinge in des in Schleswig-Holstein. In den den Länderberichten geht es um den Krieg Israels gegen den Gaza-Streifen und um die Kommunalwahlen in der Türkei. FRSH-Mitarbeiterin Farzaneh Vagdi-Voß fragt in einem Beitrag, warum es eigentlich in den Medien eine strikte Trennung zwischen "Familien-
tragödien" und "Ehrenmorden" gebe. "Einer Frau, die Gewalt erleidet, ist die Religionszugehörigkeit oder abwegige soziale Motivation des Täters völlig egal." Die Gewalt gegen Frauen sei nicht von außen in die deutsche Gesellschaft importiert, sondern in ihrem Alltag fest etabliert. Dadurch, dass in der Berichter-
stattung über Tragödien in Einwandererfamilien deren Herkunftsland oder die Zugehörigkeit zum Islam hervorgehoben werde, werde ihre Kultur als gegenüber der deutschen Minderwertig dargestellt. So beeinflusst werde die Diskriminierung von Einwanderern und Flüchtlingen eher akzeptiert. "Dass die fremdenfeindliche Politik Frauen, Mütter, Töchter besonders hart trifft, interessiert dann kaum noch einen – das ist keine Schlagzeile wert."

Am Montag, einen Tag nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe, gab es im Bundestag eine Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz. Die Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl dazu in einer Stellungnahme: "Die Abschaffung des Gesetzes ist nötig. ... Mit einer Absenkung der Leistungen weit unter das Niveau der Sozialhilfe sollte das Asylbewerberleistungsgesetz andere Flüchtlinge von der Inanspruchnahme des Asylrechts abhalten. Die betroffenen Ausländer erhalten Sachleistungen im Wert von 184 Euro monatlich. Zusätzlich soll ein Barbetrag von 1,34 Euro pro Tag den gesamten persönlichen Bedarf für Verkehrs- mittel, Telefon, Porti, Zusatzernährung usw. decken. Die Beträge der Grundleistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (der Barbetrag von 40,90 Euro pro Monat sowie der rechnerische Sollwert der Sach-
leistungen) sind seit über 15 Jahren unverändert geblieben. Eine Anpassung an die Preisentwicklung hat niemals stattgefunden. ...

Der Personenkreis, für den die Leistungseinschränkungen gelten sollten, umfasste ursprünglich nur Asylsuchende in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthaltes. Durch Gesetzesverschärfungen 1997. 2005 und 2007 wurde die Gruppe der Betroffenen um ein Vielfaches erweitert und die Zeit der Leistungsein-
schränkungen auf mindestens 48 Monate erhöht. Dies trifft inzwischen längst nicht mehr nur Asylsuchende, sondern auch geduldete Ausländer, Inhaber eines vorübergehenden Bleiberechts und andere Personen-
gruppen.Das Asylbewerberleistungsgesetz produziert systematisch und vorsätzlich Verelendung. Die Reduktion auf Sachleistungen, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch die so genannte Residenzpflicht machen viele auf Dauer psychisch und physisch krank."

Felix Otto, ein Asylbewerber aus Kamerun, lebte in einem abgelegenen Asylbewerberheim einige Kilometer von Juchhöh, im Saale- Orla-Kreis in Thüringen. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn ein Gericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung, weil er seinen Landkreis mehrfach verlassen hatte. Nun muss er diese Strafe tatsächlich absitzen, weil er erneut gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. In der Statistik ist er jetzt ein Fall von  schwerer Ausländerkriminialität.
 

(wop)