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Kohlekraftwerke:
Giftiges Rauchgas aus Kohle

Für Großfeuerungsanlagen, wie sie in Kraftwerken vorhanden sind, gilt das Bundesimmissions-schutzgesetz (BimSchG). In einzelnen Verordnungen (BimSchV) sind Grenzwerte für die zulässigen Schadstoffmengen in den Rauchgasen für verschiedene Bereiche festgelegt. So gilt für Kohlekraftwerke die 13. BImSchV und für Müllverbrennungsanlagen die 17. BImSchV.

Die entsprechenden Grenzwerte sind nur durch eine aufwendige Rauchgasreinigung erreichbar.

Um die Schadstoffe zurückzuhalten, werden verschiedene Filter eingesetzt, die nacheinander von den Rauchgasen durchströmt werden, so dass sie am Ende in die Atmosphäre entlassen werden können. Alle Schadstoffe sollten möglichst vollständig herausgefiltert werden, damit Umwelt- und Gesundheitsschäden vermieden werden.

Leider sind die Rauchgasreinigungsanlagen in konventionellen Kraftwerken  noch weit von den technischen Möglichkeiten entfernt. Ursache sind die gesetzlichen Vorschriften (13. BImSchV), die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Die Emissionen dürfen ein Vielfaches von dem Machbaren betragen. Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit betragen ebenfalls das Vielfache des Möglichen und müssen von der Allgemeinheit getragen werden. Sie werden als externe Kosten bezeichnet. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sie den einzelnen Energiequellen zugeordnet. Für Steinkohle betragen sie 6,8 ct/kWh und für Erdgas 3,9 ct/kWh. Die Differenz von 2,9 ct/kWh sollte den Kohlekraftwerken nach dem Verursacher-
prinzip in Rechnung gestellt werden. Da dieses bisher nicht geschieht, wirkt sie wie eine Subventionierung der Kohlekraftwerke. Eine effektivere Filterung würde die externen Kosten verringern. (www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/externekosten.pdf).

Kohlekraftwerke sind wesentlich schädlicher als allgemein bekannt ist. Sie emittieren doppelt so viel CO2 als Gaskraftwerke und verteilen die seit 300 Millionen Jahren sicher deponierten Schwermetalle über die Rauchgase auf die Erdoberfläche. Nach gesetzlichen Vorschriften ist das auch erlaubt. Außerdem dürfen sie viel mehr Schwefeloxide, Stickoxide und Staub ausstoßen als nötig ist. Damit schaden sie in erheblichem Maße der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.

Die CO2-Emissionen verbreiten sich global und jedes einzelne Kraftwerk trägt einen verhältnis-mäßig geringen Anteil dazu bei. Dagegen wirken sich die übrigen Schadstoffe regional aus und die Bevölkerung ist direkt betroffen. Nach Untersuchungen der Weltgesundheits- behörde WHO verkürzt allein der Feinstaub die mittlere Lebenszeit in Deutschland um 10,2 Monate. Die Beeinträchtigung durch  Stickoxide, Ozon, Quecksilber und anderer Schwermetalle kommt noch hinzu.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Pflicht, die betreffenden Verordnungen erheblich zu verschärfen, auch dann, wenn sie den Richtlinien der EU weit voraus sind. Die Fachausschüsse sollten nicht den Forderungen der Kraftwerksbetreiber und Wirtschafts-
verbänden nachgeben. So ist es auch in den 80er Jahren gelungen, über die Großfeuerungsan- lagenverordnung und die Novellierung der TA Luft dem Waldsterben und dem Smog Einhalt zu gebieten.

Als Richtlinie für Rauchgasreinigungsanlagen der Kraftwerke sollten z. B. das Müllheizkraftwerk Kiel (www.mvkiel.de) oder die  Müll- verbrennungsanlage Bielefeld herangezogen werden. Hier zeigt sich, dass fast alle gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Kohle- kraftwerke um Größenordnungen schlechter sind und damit nicht dem Stand der Technik entsprechen. Seit die Stadtwerke Kiel sich für eine zukünftige Energieversorgung ohne Kohle entschieden haben, sieht die weitere Entwicklung Kiels erheblich umweltfreundlicher aus. Wenn aber Erdgas als Energiequelle verwendet werden soll, wirkt sich der höhere Brennstoffpreis nachteilig im Wettbewerb aus, obwohl Kohlekraftwerke höhere externe Kosten verursachen. Hier müsste eine Angleichung über schärfere Umweltauflagen erfolgen.
 
 

Emissionen je m3 Rauchgas im Vergleich


Kohlekraftwerk
Maximalwert nach BImSchV
Gaskraftwerk
Maximalwert nach BImSchV
Müllheizkraftwerk   Kiel
Istwerte 2007
Vergleich
Kohle zu Müll
Staub /m³
20
5
0,01
2000 zu 1
Stickoxide  NOx mg/m³ 
200
100
78
2,6 zu 1
Schwefeloxide SOx mg/m³ 
200
35
0,38
526 zu 1
Kohlenmonoxid CO  mg/m³
200
50
625 zu 1
Quecksilber Hg mg/m³
0,03
-
0,32
30 zu 1
Cadmium u. Thallium    mg/m³
0,05
-
0,001
333 zu 1
Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Cobalt, Kupfer, Mangan,Nickel,Vanadium, Zinn  mg/m³
0,5
-
0,00015
71 zu 1
Arsen, Benzo(a)pyren, Cadmium, Cobalt, ChromIV ---- mg/m³ 
0,05
-
0,007
714 zu 1
Dioxine u. Furane mg/m³
0,0001
-
0,0000004
250 zu 1

 

Die Tabelle zeigt die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Schadstoffe im Rauchgas für Kohle- und Gaskraftwerke, sowie die bereits jahrelang tatsächlich erreichten Werte des Kieler Müllheizkraftwerks, die fast alle um Größenordnungen besser sind. In der rechten Spalte steht der Faktor, um den das Müllheizkraftwerk sauberer ist.

Es ist kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber die Vorschriften für Kohlekraftwerke bisher nicht angepasst hat, zumal mit entsprechenden Filtern vergleichbare Werte wie bei der Müllverbrennung erreichbar wären.

Die geplanten und die bereits im Bau befindlichen Kohlekraftwerke wie Brunsbüttel, Moorburg, Wilhelmshaven, usw. könnten damit erheblich umweltfreundlicher werden.

(Dipl.-Ing. Peter Hartz VDI – Mitglied der BI umweltfreundliche Energieversorgung für die Region Kiel und des Energiestammtisches)