Für Großfeuerungsanlagen, wie sie in Kraftwerken vorhanden sind, gilt das Bundesimmissions-schutzgesetz (BimSchG). In einzelnen Verordnungen (BimSchV) sind Grenzwerte für die zulässigen Schadstoffmengen in den Rauchgasen für verschiedene Bereiche festgelegt. So gilt für Kohlekraftwerke die 13. BImSchV und für Müllverbrennungsanlagen die 17. BImSchV.
Die entsprechenden Grenzwerte sind nur durch eine aufwendige Rauchgasreinigung erreichbar.
Um die Schadstoffe zurückzuhalten, werden verschiedene Filter eingesetzt, die nacheinander von den Rauchgasen durchströmt werden, so dass sie am Ende in die Atmosphäre entlassen werden können. Alle Schadstoffe sollten möglichst vollständig herausgefiltert werden, damit Umwelt- und Gesundheitsschäden vermieden werden.
Leider sind die Rauchgasreinigungsanlagen
in konventionellen Kraftwerken noch weit von den technischen Möglichkeiten
entfernt. Ursache sind die gesetzlichen Vorschriften (13. BImSchV), die
nicht dem Stand der Technik entsprechen. Die Emissionen dürfen ein
Vielfaches von dem Machbaren betragen. Die negativen Auswirkungen auf die
Umwelt und Gesundheit betragen ebenfalls das Vielfache des Möglichen
und müssen von der Allgemeinheit getragen werden. Sie werden als externe
Kosten bezeichnet. Das Umweltbundesamt (UBA) hat sie den einzelnen Energiequellen
zugeordnet. Für Steinkohle betragen sie 6,8 ct/kWh und für Erdgas
3,9 ct/kWh. Die Differenz von 2,9 ct/kWh sollte den Kohlekraftwerken nach
dem Verursacher-
prinzip in Rechnung gestellt werden.
Da dieses bisher nicht geschieht, wirkt sie wie eine Subventionierung der
Kohlekraftwerke. Eine effektivere Filterung würde die externen Kosten
verringern. (www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/externekosten.pdf).
Kohlekraftwerke sind wesentlich schädlicher als allgemein bekannt ist. Sie emittieren doppelt so viel CO2 als Gaskraftwerke und verteilen die seit 300 Millionen Jahren sicher deponierten Schwermetalle über die Rauchgase auf die Erdoberfläche. Nach gesetzlichen Vorschriften ist das auch erlaubt. Außerdem dürfen sie viel mehr Schwefeloxide, Stickoxide und Staub ausstoßen als nötig ist. Damit schaden sie in erheblichem Maße der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Die CO2-Emissionen verbreiten sich global und jedes einzelne Kraftwerk trägt einen verhältnis-mäßig geringen Anteil dazu bei. Dagegen wirken sich die übrigen Schadstoffe regional aus und die Bevölkerung ist direkt betroffen. Nach Untersuchungen der Weltgesundheits- behörde WHO verkürzt allein der Feinstaub die mittlere Lebenszeit in Deutschland um 10,2 Monate. Die Beeinträchtigung durch Stickoxide, Ozon, Quecksilber und anderer Schwermetalle kommt noch hinzu.
Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Pflicht, die betreffenden Verordnungen
erheblich zu verschärfen, auch dann, wenn sie den Richtlinien der
EU weit voraus sind. Die Fachausschüsse sollten nicht den Forderungen
der Kraftwerksbetreiber und Wirtschafts-
verbänden nachgeben. So ist
es auch in den 80er Jahren gelungen, über die Großfeuerungsan-
lagenverordnung und die Novellierung der TA Luft dem Waldsterben und dem
Smog Einhalt zu gebieten.
Als Richtlinie für Rauchgasreinigungsanlagen
der Kraftwerke sollten z. B. das Müllheizkraftwerk Kiel (www.mvkiel.de)
oder die Müll- verbrennungsanlage Bielefeld herangezogen werden.
Hier zeigt sich, dass fast alle gesetzlich zulässigen Grenzwerte für
Kohle- kraftwerke um Größenordnungen schlechter sind und damit
nicht dem Stand der Technik entsprechen. Seit die Stadtwerke Kiel sich
für eine zukünftige Energieversorgung ohne Kohle entschieden
haben, sieht die weitere Entwicklung Kiels erheblich umweltfreundlicher
aus. Wenn aber Erdgas als Energiequelle verwendet werden soll, wirkt sich
der höhere Brennstoffpreis nachteilig im Wettbewerb aus, obwohl Kohlekraftwerke
höhere externe Kosten verursachen. Hier müsste eine Angleichung
über schärfere Umweltauflagen erfolgen.
Emissionen je m3 Rauchgas im Vergleich
Maximalwert nach BImSchV |
Maximalwert nach BImSchV |
Istwerte 2007 |
Kohle zu Müll |
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Die Tabelle zeigt die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Schadstoffe im Rauchgas für Kohle- und Gaskraftwerke, sowie die bereits jahrelang tatsächlich erreichten Werte des Kieler Müllheizkraftwerks, die fast alle um Größenordnungen besser sind. In der rechten Spalte steht der Faktor, um den das Müllheizkraftwerk sauberer ist.
Es ist kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber die Vorschriften für Kohlekraftwerke bisher nicht angepasst hat, zumal mit entsprechenden Filtern vergleichbare Werte wie bei der Müllverbrennung erreichbar wären.
Die geplanten und die bereits im Bau befindlichen Kohlekraftwerke wie Brunsbüttel, Moorburg, Wilhelmshaven, usw. könnten damit erheblich umweltfreundlicher werden.
(Dipl.-Ing. Peter Hartz VDI – Mitglied
der BI umweltfreundliche Energieversorgung für die Region Kiel und
des Energiestammtisches)