Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Ratsversammlung
spätestens im Juli 2010 (mit einem Zwischenbericht zur Ratsversammlung
im Mai 2010) einen Bericht über Maßnahmen zur Steuerung der
Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes vorzulegen, der folgende Punkte
umfasst:
- mit welchen Wohnungsgesellschaften über Kooperationsverträge verhandelt wird.
- um wie viele Wohnungen es sich dabei handelt und wie diese auf welche Stadtteile verteilt sind.
- ob es dabei zu einem „Plus“ von Belegbindungen kommt, und wenn ja, in welchen Stadtteilen in welchem Ausmaß.
- ob durch Kooperationsverträge dabei Kosten entstehen, und wenn ja, in welcher Höhe.
- welche weiteren Möglichkeiten dabei, unter besonderer Berücksichtigung von gezielter Förderung von neuen Sozialwohnungen, erwogen bzw. umgesetzt werden.
Begründung
In der Geschäftlichen Mitteilung (Dr. 0130/2010)
für den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit vom 15.02.2010
über die Entwicklung des Sozial- wohnungsbestandes wurde darüber
informiert, dass es 2015 für über 3000 Wohnungen zu einem Wegfall
der Belegbindung kommen werde. Nach Aussage der Kieler Wohnungsgesellschaften
ist der Wohnungsmarkt derzeit entspannt (KN vom 02.03.2010) und nach Auffassung
der Verwaltung würde auch in Zukunft genügend preiswerter Wohnraum
nach Wegfall der Belegbindung zur Verfügung stehen. Für die Landeshauptstadt
Kiel wird es aber schon jetzt um Vorsorge für die Zeit nach 2015 (Wegfall
von über 3000 Bindungen) bzw. 2018 (Deckelung der Mieterhöhung
für diese Wohnungen um max. 9 %) gehen müssen. Ein bloßes
Vertrauen auf Prognosen dieser Art würde ein nicht hinnehmbares Risiko
für die städtische Wohnungs- und Sozialpolitik bedeuten. Der
Ankauf von Bindungen durch die Landes- hauptstadt Kiel würde
nach ersten Ermittlungen laut Dr. 0130/2010 zu teuer und eine Möglichkeit
für zusätzliche Belegbindungen bestünde durch Kooperationsverträge
mit Wohnungsgesellschaften, dem zufolge es zu einem Tausch von Wohnungen
mit und ohne Bindung kommen solle.