Am Donnerstag, 24. Juni 2010 um 13 Uhr findet im Saal
3 des Amtsgerichts Rendsburg, Königstraße 17, 24768 Rendsburg,
ein Gerichtsprozess gegen den Anti- militaristen Christian statt.
Ihm wird „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. Am 24. September
2009 fand in Rendsburg ein „Großer Zapfenstreich“ der Bundeswehr
statt.
(die AARberichtete:http://antifarendsburg.blogsport.de/2009/09/28/grosser-zapfenstreich-in-rendsburg/).
Damit hat sich das Ausbildungszentrum Heeresflugabwehrtruppe nach 53jährigem
Bestehen und 345 Jahren Garnisonsgeschichte aus Rendsburg verabschiedet.
So sehr wir es begrüßen, dass Rendsburg hierdurch ein gutes
Stück weit entmilitarisiert wird, so sehr kritisieren wir doch, dass
das die Einheit nicht aufgelöst wird, sondern lediglich nach Munster
umzieht und dass sie sich mit einem solch martialischen und auch in diesem
Fall wieder von polizeilicher Repression begleiteten Zeremoniell feiert.
Um öffentlichen Protest gegen diese Militarisierung
öffentlichen Raums zu äußern, hatte die Linkspartei eine
Kundgebung am Rande des Paradeplatzes angemeldet, an der sich auch andere
Gruppen und Einzelpersonen beteiligten. Zu den Auflagen gehörte, dass
das militärische Treiben nicht „akustisch gestört“ werden dürfe
– das Rufen von Parolen und das Singen von Liedern (!) wurden unter-
sagt. Mindestens drei Aktivisten sind mündliche
Platzverweise ohne Begründung und ohne Rechtsgrundlage ausgestellt
worden. Dabei kam es zu einem unprovozierten Übergriff der Polizei
auf einen Antimilitaristen, der an der Jacke gegriffen und zu Boden geworfen
wurde. Später nahm die Polizei zwei Antimilitaristen in Gewahrsam.
Einen von beiden brachten Polizisten ohne vorherige Aufforderung mitzukommen
und ohne Vorwarnung gewaltsam zu Boden, verdrehten ihm Kopf und Arme bis
an die Schmerz-
grenze. Als er zu schreien anfing, hielten sie ihm so
brutal den Mund zu, dass er Verletzungen davontrug.
Als zusätzliche Demütigung über die körperliche Gewalt hinaus wurde ihm die Ingewahrsamnahme in Rechnung gestellt, wogegen er Widerspruch einlegte. Außerdem setzt der deutsche Staat die unrühmliche Tradition der Verdrehung von Täter- und Opferrolle fort, indem er den misshandelten Antimilitaristen wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung“ anklagt. Ein weiteres Motiv außer der Demütigung von Andersdenkenden könnte die Verhinderung einer gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt sowie einer Reihe von Dienstaufsichtsbeschwerden sein. Wir sehen diesen Fall auch im Zusammenhang mit einer Reihe ähnlicher Fälle und befürchten, dass die Polizei eine derartige Praxis zur Normalität zu machen versucht. Wir freuen uns über jede/n Prozessbeobachter/in.