Das Erfurter Programm (1891)
Beschlossen auf dem Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Erfurt im Jahre 1891.
Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft
führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, dessen
Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln
Bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt
ihn in einen besitzlosen Proletarier, indes die Produktionsmittel das Monopol
einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und
Großgrundbesitzern werden. Hand in Hand mit dieser Monopolisierung
der Produktionsmittel geht die Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe
durch kolossale Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs
zur Maschine, geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der
menschlichen Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den
Kapitalisten und Großgrundbesitzern
monopolisiert. Für das Proletariat und die versinkenden Mittelschichten
– Kleinbürger, Bauern – bedeutet sie wachsende Zunahme der Unsicherheit
ihrer Existenz, des Elends, des Drucks, der Knechtung, der Erniedrigung,
der Ausbeutung. Immer größer wird die Zahl der Proletarier,
immer massenhafter die Armee der überschüssigen Arbeiter, immer
schroffer der Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten, immer erbitterter
der Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat, der die moderne
Gesellschaft in zwei feindliche Heerlager trennt und das gemeinsame Merkmal
aller Industrieländer ist.
Der Abgrund zwischen Besitzenden und Besitzlosen wird noch erweitert
durch die im Wesen der kapitalistischen Produktionsweise begründeten
Krisen, die immer umfangreicher und verheerender werden, die allgemeine
Unsicherheit zum Normalzustand der Gesellschaft über den Kopf gewachsen
sind, daß das Privateigentum an Produktionsmitteln unvereinbar geworden
ist mit deren zweckentsprechender Anwendung und voller Entwicklung.
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Das Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel war, dem Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist heute zum Mittel geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu expropriieren und die Nichtarbeiter – Kapitalisten, Großgrundbesitzer – in den Besitz des Produkts der Arbeiter zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln – Grund und Boden, Gruben und Bergwerke,Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel – in gesellschaftliches Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische, für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion kann es bewirken, daß der Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends und der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger harmonischer Vervollkommnung werde.
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Diese gesellschaftliche Umwandlung bedeutet die Befreiung nicht bloß
des Proletariats, sondern des gesamten Menschengeschlechts, das unter den
heutigen Zuständen leidet. Aber sie kann nur das Werk der Arbeiterklasse
sein, weil alle anderen Klassen, trotz der Interessenstreitigkeiten unter
sich, auf dem Boden des Privateigentums an Produktionsmitteln stehen und
die Erhaltung der Grundlagen der heutigen Gesellschaft zum gemeinsamen
Ziel haben.
Der Kampf der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist notwendigerweise ein politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre ökonomischen Kämpfe nicht führen und ihre ökonomische Organisation nicht entwickeln ohne politische Rechte. Sie kann den Übergang der Produktionsmittel in den Besitz der Gesamtheit nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht gekommen zu sein.
Diesen Kampf der Arbeiterklasse zu einem bewußten und einheitlichen
zu gestalten und ihm sein naturnotwendiges Ziel zu weisen – das ist die
Aufgabe der Sozialdemokratischen Partei. Die Interessen der Arbeiterklasse
sind in allen Ländern mit kapitalistischer Produktionsweise die gleichen.
Mit der Ausdehnung des Weltverkehrs und der Produktion für den Weltmarkt
wird die Lage der Arbeiter eines jeden Landes immer abhängiger von
der Lage der Arbeiter in
den anderen Ländern. Die Befreiung der Arbeiterklasse ist also
ein Werk, an dem die Arbeiter aller Kulturländer gleichmäßig
beteiligt sind. In dieser Erkenntnis fühlt und erklärt die Sozialdemokratische
Partei Deutschlands sich eins mit den klassenbewußten Arbeitern aller
übrigen Länder.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art der Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, eine Geschlecht oder eine Rasse.
Ausgehend von diesen Grundsätzen fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen. Proportionalwahlsystem, und bis zu dessen Einführung gesetzliche Neueinteilung der Wahlkreise nach jeder Volkszählung. Zweijährige Gesetzesperioden. Vornahme der Wahlen und Abstimmungen an einem gesetzlichen Ruhetag. Entschädigung für die gewählten Vertreter. Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle der Entmündigung.
2. Direkte Gesetzgebung durch das Volk vermittels des Vorschlags- und Verwerfungsrechts. Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Volks in Reich, Staat, Provinz und Gemeinde. Wahl der Behörden durch das Volk, Verantwortlichkeit und Haftbarkeit derselben. Jährliche Steuerbewilligung.
3. Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit. Volkswehr an Stelle der stehenden Heere. Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung. Schlichtung aller internationalen Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem Wege.
4. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen.
5. Erklärung der Religion zur Privatsache. Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu religiösen und kirchlichen Zwecken. Die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen selbständig ordnen.
6. Weltlichkeit der Schulen. Obligatorischer Besuch der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Verpflegung in den öffentlichen Volksschulen sowie in den höheren Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung als geeignet erachtet werden.
7. Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes. Rechtsprechung durch vom Volk gewählte Richter. Berufung in Strafsachen. Entschädigung unschuldig Angeklagter, Verhafteter und Verurteilter. Abschaffung der Todesstrafe.
8. Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung einschließlich der Geburtshilfe und der Heilmittel. Unentgeltlichkeit der Totenbestattung.
9. Stufenweise steigende Einkommens- und Vermögenssteuer zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben, soweit diese durch Steuern zu decken sind. Erbschaftssteuer, stufenweise steigend nach Umfang des Erbgutes und nach dem Grade der Verwandtschaft. Abschaffung aller indirekten Steuern, Zölle und sonstigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche die Interessen der Allgemeinheit den Interessen einer bevorzugten Minderheit opfern.
Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung
auf folgender
Grundlage:
a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstages;
b) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren;
c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen;
d) eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter;
e) Verbot des Trucksystems.
2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern.
Durchgreifende gewerbliche Hygiene.
3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung der Gesindeordnungen.
4. Sicherung des Koalitionsrechts.
5. Übernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.