Zweitwohnungsteuer bleibt

Grüne und SPD lehnen Antrag der S.U.K. ab

1995 führte die Stadt Kiel mit den Stimmen der Rosa-Grünen Koalition die sog. „Zweitwohnungssteuer“ ein. Diese wird von Menschen erhoben, die ihren 1. Wohnsitz außerhalb von Kiel haben und zusätzlich unvermietetes Wohneigentum in der Landeshauptstadt besitzen.

Der KN ist es gerade mal 20 Zeilen wert, die Ratsdebatte um die Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer belaste nicht nur die „armen Steuerzahler“, nein, sie sei auch noch unnütz, führte Ratsherr Kottek von der sogenannten „Stadt Union Kiel“ in der Begründung des Antrages zur ersatzlosen Streichung dieser Steuer aus. Denn den zusätzlichen Einnahmen von ca. 750.000 DM jährlich stehe ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von 200.000 DM gegenüber. Ein typisches Beispiel also für Behördenwillkür, die es ja, so die selbsternannte Interessenvertreterin der „Kieler Steuerzahler“, zu bekämpfen gilt. Dieser Ansicht war auch die CDU, die sich dem Anliegen der S.U.K. anschloß.

Zur Verteidigung der Zweitwohnungssteuer schickte die „Rosa-Grüne“-Koalition Lutz Oschmann ins Rennen. In staatsmännischer Pose belegte der Bündnis-Grüne, daß sich die S.U.K. völlig verrechnet hat. Denn zu den direkten Steuer-Mehr-Einnahmen in Höhe von ca. 550.000 DM netto hat die Zweitwohnungssteuer darüber hinaus den Effekt, daß sich ca. 1.500 Menschen zusätzlich mit ihrem 1. Wohnsitz in Kiel angemeldet haben. Dies wiederum führt zu Mehreinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches in Höhe von ca. 2,2 Millionen DM für die Stadt Kiel. Darüber hinaus ist noch die Erhöhung der anteiligen Einkommenssteuer für die Einkommenssteuerpflichtigen unter diesen 1.500 Menschen zu berücksichtigen.

In der weiteren Debatte ließ sich die S.U.K. diese Zahlen durch den CDU-Kämmerer Karl-Heinz Zimmer bestätigen. Unbeteiligte BeobachterInnen konnten nach Zimmers Rede eigentlich davon ausgehen, daß die S.U.K. und die CDU dem Wunsch von Lutz Oschmann entsprechen würden. Der hatte nämlich die S.U.K aufgefordert, ihren Antrag zurückzuziehen. „Man kann sich ja mal vertun“, so Oschmann.

Doch weit gefehlt: Ohne jegliche inhaltlich ausgewiesene Begründung beharrten S.U.K. und CDU auf dem Antrag und stimmten gegen die rosa-grüne Mehrheit auch für dessen Annahme. So bleiben nur Vermutungen über die Beweggründe für dieses Verhalten. Angesichts der Tatsache, daß ausschließlich Besserverdienende die „Zweitwohnungssteuer“ zu berappen haben, braucht mensch wohl nicht viel Fantasie bei der Spekulation über die Motive der bürgerlichen Parteien. Verwundert fragen sich die Beobachterin und der Beobachter der Debatte allerdings, warum diese Interessenpolitik von S.U.K. und CDU zugunsten der Besserverdienenden seitens der „Rosa-Grünen Koalition“ nicht thematisiert wird. (usch)