Richter Sabo läßt Entlastungszeugin nicht zu
In der erneuten Anhörung des zum Tode verurteilten schwarzen Journalisten
und Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal hat der zuständige Richter
Sabo wiederum die Zulassung der Entlastungszeugin Veronica Jones (wir berichteten
in LinX 21/96) abgelehnt. Obwohl Jones angab, sie sei 1982 unter der Androhung
von 15 Jahren Gefängnis von den ermittelnden Polizeibehörden
gezwungen worden, entgegen ihren Beobachtungen in der fraglichen Zeit,
als Abu-Jamal einen Polizisten erschossen haben soll, gegen Abu-Jamal auszusagen,
bezeichnete Sabo sie in der Verhandlung am 5.11. als „unglaubwürdig
und nicht wert der Anhörung“. Sabo sagte, daß, selbst wenn Jones’
Aussage Glauben geschenkt werden dürfte, dies nicht ausreichender
Grund für eine erneute Anhörung der Zeugin sei. Sabo, der als
„Todesrichter“ gilt, urteilte derart, obwohl der oberste Gerichtshof des
US-Staates Pennsylvania nach Aktenlage von Abu-Jamals Verteidigung eine
erneute Anhörung von Jones angeordnet hatte. Abu-Jamals Verteidigung
hatte gefordert, Jones müsse von einem anderen Richter als Sabo verhört
werden. (jm)