Kein Auftritt der NPD am Volkstrauertag

Die NPD durfte am Volkstrauertag keinen Kranz bei der Gedenkfeier der Hansestadt Lübeck und des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ auf dem Ehrenfriedhof an der Travemünder Allee niederlegen. Das entschied die 6. Kammer des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit Beschluß vom 14.11. und wies damit einen Antrag des NPD-Kreisverbandes Lübeck ab.

Die NPD war zur Gedenkfeler „zu Ehren der Toten beider Kriege und aller Opfer von Terror und Gewalt“ nicht eingeladen worden, hatte aber dem Stadtpräsidenten von Lübeck mitgeteilt, sie wolle auch in diesern Jahr wieder an den Gedenkfeiern teilnehmen und dort einen Kranz niederlegen. Die Anwort darauf: Die Gedenkfeier finde in Form einer geschlossenen Veranstaltung statt, und es würden grundsätzlich nur demokratische Parteien von der Hansestadt Lübeck eingeladen. Die beabsichtigte Kranzniederlegung werde nicht gestattet.

Gegen diesen Beschluß hatte die NPD vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Sie machte geltend, mit der Veranstaltung gewähre die Hansestadt Lübeck eine öffentliche Leistung. Als in der BRD zugelassene Partei habe sie ein Recht auf Teilnahme. Auch in den vergangenen Jahren habe die NPD an der Veranstaltung teilgenommen und einen Kranz niedergelegt.

Hierzu das Gericht: Die NPD habe keinen Anspruch auf Teilnahme an der Gedenkfeier. Ein solcher könne allenfalls als Anspruch auf Zulassung zu einer „öffentlichen Einrichtung“ im Sinne der Gemeindeordnung (§ 18 GO) bestehen. Für einen solchen Zulassungsanspruch sei aber der Widmungszweck der Einrichtung maßgebend. Dieser könne vom Einrichtungsträger - hier: der Hansestadt Lübeck - frei bestimmt werden. Es stehe ihm frei, einen „geschlossenen“ Personenkreis einzuladen und dabei von der Einladung solcher Personen und Organisationen abzusehen, die nach ihrer Vorstellung mit dem Veranstaltungszweck nicht in Einklang zu bringen seien. Das Gericht habe nicht zu überprüfen, ob diese Vorstellungen „wahr“ oder „unwahr“ seien, jedenfalls lägen keine Anhaltspunkte für ein willkürliches Verhalten der Hansestadt Lübeck vor.

Ein Tag vor dem Volkstrauertag mahnte Innenminister Ekkehard Wienholtz auf einer Gedenkfeier in Kiel, die Toten der beiden Weltkriege nicht zu vergessen, sondern die Erinnerung an sie als Wegweiser für die Zukunft zu verstehen. Die Rolle der Bundeswehr in Bezug auf den Einsatz bei internationalen Konflikten sparte er allerdings aus. Friedenswille ist offenbar nur dann gut, solange er keine konkreten Ziele hat.

Und wahrscheinlich hängt auch die Entscheidung der Stadt Lübeck und des Verwaltungsgerichts gegen die Teilnahme der NPD an der Gedenkfeier weniger mit politischer Einsicht zusammen als mit den in den vergangenen Jahren gehäuften faschistischen Anschlägen in der Hansestadt. (bam)