Es ist besser, Arbeit zu finanzieren, als Arbeitslosigkeit!" - Dieser
Spruch kommt vielen Gewerkschaftsangestellten geradezu reflexartig über
die Lippen, wenn irgendeine Regierung Geld für Lohnsubventionen bereitstellt.
Das war nicht immer so, ist aber in den letzten zehn Jahren zur weit verbreiteten
Erscheinung geworden. Auch hier hat sich gewerkschaftliches Denken der
Unternehmerlogik angepasst, und die Erinnerung an frühere gegensätzliche
Positionen hat sich verflüchtigt.
Kombilohn-Modelle kamen bereits vor dem 1998 erfolgten Regierungsantritt
der SPD in Mode. Der Chef des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA), Dieter Hundt, hatte schon im März 1997 die Senkung der Leistungen
der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe angemahnt und gleichzeitig
die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für SozialhilfeempfängerInnen
ins Gespräch gebracht. Es ging ihm nicht um das Wohl dieses Personenkreises,
sondern darum, für Arbeiten, die geringe Qualifikation erfordern,
Arbeitskraft weit unter Tarif einkaufen zu können. Anja Wollny, wissenschaftliche
Mitarbeiterin der damaligen PDS-Bundestagsgruppe, beschrieb die Tendenz
der geforderten und bald darauf eingeleiteten Entwicklung: "Sozialhilfe
bekommt eine neue Funktion als Zuschlag zum Niedriglohn". Entsprechendes
gilt heute fürs ALG II.
Damals forderte Hundt auch bereits die "Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe" auf (abgesenktem) Sozialhilfeniveau und die Verkürzung des Arbeitslosengeldbezugs auf 12 Monate. Es ist halt so: Die SPD lässt sich heutzutage ihre Politik von den Unternehmerverbänden diktieren.
Erinnern sollte man sich auch daran, was Hans Peter Stihl als Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages damals zum Thema "Kombilohn" in der "Wirtschaftswoche" erklärte: "Wir können nicht auf einen Schlag das gesamte Sozialniveau absenken, ohne dass die Sozialpolitiker aller Couleur aufschreien. Deshalb halte ich den Weg für sinnvoll, über den Kombilohn diesen tabuisierten Bereich aufzubrechen." Das ist gelungen.
(D.L.)