Wanderarbeitsmigranten:

Ohne Rechte, ohne Stimme?

Überall auf der Welt werden in den prosperierenden Ländern Arbeitsmigranten in den informellen Arbeitsmärkten eingesetzt. Sie verdingen sich als Haus- und Sexarbeiterinnen, als Tagelöhner auf Bau- stellen, Feldern und Plantagen, in "Schwitzbuden" und Restaurants. Diese Arbeitsmigranten bilden das profitabel ausbeutbare Unterfutter einer globalisierten Ökonomie, die den Preis für die Weltmarktware Arbeitskraft ständig drückt. Dies gilt insbesondere für jene arbeitsintensiven Sektoren (Bauwirtschaft, Landwirtschaft, hausnahen Dienstleistungen, Gastronomie, Pflegewirtschaft usw.), die nicht in andere Länder ausgelagert werden können. Diese Menschen mit und ohne legalem Aufenthaltsstatus schuften unter sklavenähnlichen, menschen- unwürdigen Bedingungen.

Sie sind fortwährender Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt. Die Menschen- rechte von Arbeitsmigranten, insbesondere, wenn sie sich "unerlaubt" im Lande aufhalten, werden vielfach verletzt oder missachtet. Dagegen wendet sich die "Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und deren Familienangehörigen". Diese UN-Konvention wurde in der Überzeugung geschaffen, dass es notwendig sei, Menschenrechte für Einwanderer präzise zu bestimmen, ihre Beachtung zu überwachen und Möglichkeiten ihrer besseren Durchsetzbarkeit in der Praxis zu schaffen.

In der BRD ist diese UN-Konvention weitgehend unbekannt geblieben, obwohl sie zum 1.7.2003 in Kraft getreten ist. Die Bundesrepublik weigert sich bislang, die UN-Konvention zu ratifizieren. Aus diesem Grunde hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Initiative zur Unterzeichnung der UN-Konvention in Form einer Massenpetition gestartet, die wir im Dezember dem Petitionsausschuss übergeben wollen. Einige Hundert UnterzeichnerInnen haben sich der Petition
bereits angeschlossen.

Wer die Petition noch unterstützen möchte, kann weitere Informationen, den Petitionstext und Unterschriftenlisten im Komiteesekretariat anfordern. (Infos auch unter: www.grundrechtekomitee.de und als pdf-Datei unter: www.links- netz.de)

Dirk Vogelskamp