auf & davon

Von 1990 bis 1998 wurden 290 000 Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der PDS Anfang Januar behauptet der Bundestag auch, über das weitere Schicksal der Abgeschobenen nichts zu wissen. Dies zu verfolgen gehöre nicht zu den Aufgaben deutscher Behörden. Das Auswärtige Amt gehe lediglich konkreten Fällen nach, in denen Menschenrechtsverletzungen bekannt werden.

1999 sind 200 Menschen im Kieler Hafen aufgegriffen und an einer illegalen Weiterreise v.a. in skandinavische Länder gehindert worden. Das sind doppelt soviele wie 1998. Die höhere Entdeckungsquote erfolgte nach Angaben des BGS aufgrund intensiverer Ermittlungen und wegen technischer Aufrüstung u.a. durch Einsatz von Wärmebildgeräten. Der BGS baut auch hier auf das Prinzip der Denunziation, das an der Ostgrenze schon länger um sich greift. So hätten verstärkt Hinweise von Fährpersonal und LKW-Fahrern eine Rolle bei den Aufgriffen gespielt.

Zur Zeit leben in Schleswig-Holstein keine Flüchtlinge im Kirchenasyl. Die letzten Aufenthalte sind Ende letzten bzw. Anfang diesen Jahres zu Ende gegangen. Nach über vier Jahren im Kirchenasyl in Glinde wurden die vier inzwischen volljährigen Kinder einer Familie aus Mazedonien Anfang Januar abgeschoben. Ihre Eltern waren schon vorher aufgrund einer Abschiebeandrohung "freiwillig" ausgereist. Mit einer Anerkennung als Asylberechtigte endete dagegen Ende letzten Jahres in Lübeck das Kirchenasyl für eine kurdische Familie. Und auch das letzte Kirchenasyl ging Mitte Januar positiv zu Ende. Für eine sechsköpfige kurdische Familie, die im Kirchenkreis Pinneberg zwei Jahre lang Schutz fand, wurde aufgrund der Traumatisierung des Vaters, der als politisch aktiver Kurde in der Türkei inhaftiert und gefoltert worden war, ein Abschiebeverbot ausgesprochen.

Belgien hat Anfang des Jahres eine Legalisierungsaktion gestartet. AusländerInnen, die ohne Papiere oder ohne gesicherten Aufenthalt seit mindestens vier Jahren in Belgien leben, können sich legalisieren lassen, sofern sie Bindungen an das Land nachweisen können, ihr Asylverfahren nach vier Jahren noch nicht abgeschlossen ist oder sie schwer krank sind. Die nur drei-wöchige Antragsfrist lief Ende Januar aus und noch ist nicht bekannt, wieviele von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, denn eine Antragstellung erfordert die Bekanntgabe des aktuellen Aufenthalts und birgt für diejenigen, deren Antrag abgelehnt wird, das Risiko der Abschiebung. Begleitend dazu hat Belgien für diesen Zeitraum die Grenzkontrollen verschärft, da man verstärkte illegale Einwanderung zum Zweck der Antragstellung befürchtete.

(a.w.)