Betrieb & Gewerkschaft

Rente mit 60 ohne Abschläge

Altersgrenzen und Zugangsvoraussetzungen

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der bereits seit 1997 laufende Prozess der vorzeitigen und erheblich schnelleren Anhebung sämtlicher Altersgrenzen. So wird die Altersgrenze in monatlichen Stufen um je einen Monat für die Rente mit 60 Jahren wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit seit 1997 (Geburtsjahrgänge ab 1937) bis Dezember 2001 (Geburtsjahrgänge ab Dezember 1941) auf 65 Jahre, mit 60 Jahren für Frauen ab 2000 (Geburtsjahrgänge ab 1940) bis Dezember 2004 (Geburtsjahrgänge ab Dezember 1944) auf 65 Jahre, mit 63 Jahren für langjährig Versicherte (Geburtsjahrgänge ab 1937) bis Dezember 2001 (Geburtsjahrgänge ab Dezember 1939) auf 65 Jahre und mit 60 Jahren für Schwerbehinderte ab 2001 (Geburtsjahrgänge ab 1941) bis Dezember 2003 (Geburtsjahrgänge ab Dezember 1943) auf 63 Jahre angehoben.

Auch künftig besteht die Möglichkeit eine dieser Rentenarten mit vollendetem 60. bzw. 63. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen. Wer allerdings vor Erreichen der jeweils maßgebenden (angehobenen) Altersgrenze in eine der genannten Altersrenten wechselt, erhält pro vorgezogenem Rentenbezugsmonat einen dauerhaften Abschlag von 0,3%. Bei um 5 Jahre oder 60 Monate vorgezogenem Rentenbeginn sind das 18% weniger an monatlicher Bruttorente.

Selbst bei Inkaufnahme der Abschläge blockiert ein weiteres und bislang unüberwindbares Hindernis den Weg in den früheren Ruhestand: Wer heute als ArbeitnehmerIn unmittelbar aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus - also ohne (etwa per Sozialplan) zwischengeschaltete Arbeitslosigkeit - mit 60 Jahren in Altersrente wechseln will, muss entweder schwerbehindert, Frau oder zuvor mindestens zwei Jahre in Altersteilzeit beschäftigt gewesen sein. Nur für diese Personengruppen ist nach geltendem Rentenrecht - bei Erfüllung der übrigen Zugangsvoraussetzungen - überhaupt eine Altersrente mit 60 Jahren möglich.

Der weit überwiegende Teil der Männer kann heute frühestens mit 63 Jahren die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Deshalb müssen bei der Forderung nach der "vollen Rente mit 60" vor allem zwei Dinge Berücksichtigung finden: 1. Ausgleich der drohenden Rentenabschläge, 2. Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung, damit auch diejenigen, die weder schwerbehindert, noch weiblich oder in Altersteilzeit beschäftigt sind, mit 60 Jahren eine vorgezogene Altersrente beziehen können.

Abschlagsausgleich

Die Forderung nach "voller Rente mit 60" hat einzig und allein das Ziel, die sog. versicherungstechnischen Abschläge finanziell auszugleichen. Nicht gemeint und nicht gewollt ist demgegenüber ein materieller Ausgleich für die fehlenden Beitragsjahre, die weniger in die Rentenkasse eingezahlt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger veranschlagte die jährlichen Vorfinanzierungskosten einer auf fünf Jahre begrenzten (flächendeckenden) Rente mit 60 für langjährig Versicherte auf anfänglich 7,5 Mrd. DM bis schließlich 11,8 Mrd. DM oder im Schnitt rd. 0,5 Beitragspunkte.

Der in München gefundene Kompromiss sieht nun folgendes vor: Der Bundesarbeitsminister will sich im Rahmen des Bündnisses für Arbeit sowie in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Altersgrenze von 63 Jahren bei der Altersrente für langjährig Versicherte befristet für fünf Jahre auf 60 Jahre herabgesetzt und diese gegenüber geltendem Recht um bis zu drei Jahre frühere Rentenbezugsmöglichkeit an eine weitere - bislang nicht erforderliche - Voraussetzung geknüpft wird: Wer als langjährig Versicherter zwischen 60 und 62 Jahren Altersrente beziehen will, für den muss vor Rentenbeginn der nach § 187a SGB VI maximal mögliche zusätzliche Beitrag an die Rentenversicherung gezahlt worden sein. Ohne diese volle zusätzliche Beitragszahlung könnten also auch künftig langjährig Versicherte erst mit vollendetem 63. Lebensjahr in vorgezogene und abschlagsgeminderte Altersrente wechseln. Einsetzen will sich Walter Riester auch dafür, dass die Einzahlungen der ArbeitnehmerInnen in einen zu schaffenden Tariffonds steuerfrei gestellt werden. Finanzminister Eichel hat bislang allerdings strikt ausgeschlossen, dass der Bund Gelder für die Rente mit 60 zur Verfügung stellen werde.

Das Modell der IGM

Folgende Eckpunkte fordert die IGM:

Was spricht dagegen?

Konsequent wäre deshalb die Wiedereinführung der alten Gesetzeslage von vor 1992.

(hg)