auf & davon

Pro Asyl und der niedersächsische Flüchtlingsrat haben eine Dokumentation über 13 Fälle von abgeschobenen AsylbewerberInnen veröffentlicht, die nach ihrer Abschiebung in die Türkei gefoltert wurden und es schafften, nach Deutschland zurückzukehren. Erst der Nachweis dieser erneuten Misshandlung und akuten Gefährdung hat in einigen Fällen zur Zuerkennung mindestens einer Duldung oder des "kleinen Asyls" nach § 51 geführt. Für den Flüchtling Hüseyin Ayhanci hat sich jetzt sogar das Auswärtige Amt eingesetzt, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die nach der Abschiebung erfolgte Misshandlung durch türkische Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem erfolglosen Asylverfahren stehe. Diese Zusammenhänge liegen für Unterstützergruppen schon lange auf der Hand. Die türkische Polizei versucht aus den Abgeschobenen Informationen über Organisationsstrukturen der PKK in Deutschland und aktuell über die Hintergründe des Wanderkirchenasyls in NRW herauszuholen. Die Recherchen des Auswärtigen Amtes zu einigen in einer früheren Dokumentation veröffentlichten Fällen bestätigten die Berichte. Trotzdem wurde an der Ablehnungs- und Abschiebepraxis seither nichts geändert.

Die CDU hat einen Antrag "Modernes europäisches Asyl- und Ausländerrecht" in den Bundestag eingebracht. "Modern" ist hier laut Infonetz Pro Asyl synonym für "Raus aus dem internationalen Flüchtlingsschutz, weg mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen". Inhaltlich bringt der Antrag, was in Deutschland schon lange Tendenz ist: die Abwicklung von Asylanträgen schon an den EU-Außengrenzen bei Einreise aus vermeintlich sicheren Drittstaaten und die sofortige Abschiebung bei so genannten "offensichtlich unbegründeten" Asylanträgen.

Solcherart Vorstöße werden als notwendig zur Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene verkauft, sind aber lediglich Versuche, den niedrigsten Standard zum Maßstab zu machen. Zur Zeit ist die europäische Ebene für einige Flüchtlinge durchaus Hoffnungsträger. So haben in einigen Fällen Flüchtlinge, die in ihrem jeweiligen Aufnahmeland in allen Instanzen abgelehnt wurden, durch Berufung auf die europäische Menschenrechtskonvention einen Aufenthaltsstatus erhalten. Insbesondere AnwältInnen in Frankreich, wo die Gangart gegenüber Flüchtlingen auch unter der Linksregierung immer härter wird, machten von dieser Instanz erfolgreich Gebrauch.

In Niedersachsen wurde ein Verfahren gegen zwei PastorInnen aufgrund des "Schlepper-Paragraphen" eröffnet. Die Pastorin und der Pastor einer evangelischen Gemeinde in Braunschweig hatten einer pakistanischen Familie 3 Jahre lang Kirchenasyl gewährt. Das Niedersächsische Innenministerium hat sich ausdrücklich hinter die Ermittlungen gestellt und beruft sich dabei auf die 1997 beschlossene Änderung des § 92a Ausländergesetz, der schon die Unterstützung für nur 1 oder 2 Personen beim Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltsrecht, unter Strafe stellt. Der niedersächsische Flüchtlingsrat sieht in diesem Vorgehen den Versuch, die Kirchenasylbewegung durch juristische Verfolgung und Kriminalisierung einzuschüchtern. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" waren 1999 26 der 39 Kirchenasyle erfolgreich.

(a.w.)