Soziales

Kürzungen bei den Arbeitsloseninitiativen

Die Sparpolitiker im Land zeigen sich kreativ: Die Summe von 300.000 DM, die jährlich für die Unterstützung von Arbeitsloseninitiativen und deren Beratungsarbeit zu Verfügung steht, soll für die nächsten sechs Jahre festgeschrieben und gleichzeitig breiter verteilt werden. Für die betroffenen Initiativen heißt das: Der bisherige Förderungshöchstbetrag wird um 2.000 DM auf nun 18.000 DM gekürzt. Sozialministerin Moser, in deren Hause das Ganze ausgeheckt wurde, hielt es nicht mal für notwendig, die Initiativen vorab von diesem Schritt zu informieren, lobt sich hingegen selbst, dass "mehr Planungssicherheit" geschaffen werde. Gemeint ist damit die lange Laufzeit des Programms "Arbeit für Schleswig-Holstein" (ASH), das bis 2006 reichen soll.

Neun der betroffenen Initiativen protestierten gegen die "Vorläufigen Richtlinien 2000-2006" des Sozialministeriums zum ASH, in denen die Förderungsgrenzen festgelegt werden. Wolfram Otto von der Arbeitsloseninitiative Kiel: "Für Miete und Unterhalt unserer Räumlichkeiten gehen 14.000 DM jährlich drauf, Telefon und Porto schlagen mit 2.000 bis 3.000 DM jährlich zu Buche - da geht jeder Pfennig weniger an die Substanz. Bestehende Leistungen müssen noch weiter eingeschränkt werden."

Angebote wie der Aufbau von Internetanschlüssen und Arbeitslosenfrühstück seien in vielen Orten in Gefahr und an eine Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitglieder könne unter den erschwerten Bedingungen nicht mehr gedacht werden, heißt es in einer Erklärung der betroffenen Beratungsstellen.

Angesichts dessen erklärte man das Lob des Ministeriums für die Arbeit der Initiativen als "an Hochstapelei grenzend". Das Vorgehen wird als "klammheimlich" bezeichnet. Bei einem Gesprächstermin im Ministerium, der den Gruppen nach einigem beharrlichen Nachhaken eingeräumt wurde, blieb das Ministerium in der Frage der Beträge stur. Wolfram Otto: "Zwar hat sich das Ministerium in aller Form für seine Hauruck-Aktion entschuldigt, gleichzeitig aber nicht zu erkennen gegeben, dass eine Rücknahme der Kürzung beabsichtigt ist."

Und obwohl als Begründung der Kürzung Umverteilung auf neue Projekte angeführt wurde, mussten die Ministeriumssprecher auf Nachfrage der Arbeitslosenvertreter zugeben, dass noch überhaupt keine entscheidungsreifen Neuanträge vorliegen, berichten Otto und Dieter Boßmann von der Flensburger Arbeitsloseninitiative TUWAS. Auch im vergangenen Jahr seien keine Neueinträge gemeldet worden. "Das heißt im Klartext", so Boßmann, "dass bestehende Initiativen ihre Angebote einschränken und eventuell am Jahresende sogar dichtmachen müssen - und, weil sich keine neuen gegründet haben, das Eingesparte an den Finanzminister zurückgeht."

Bei ihrem Ministeriums-Besuch wurde den Initiativen noch eine weitere Neuerung offenbart. Unter Berufung auf neue EU-Richtlinien würden künftig die beantragten Summen erst rückwirkend vierteljährlich ausgezahlt, gegen Vorlage der Belege. Für die Beratungsstellen heißt das, dass sie entweder mit Rücklagen vorfinanzieren müssen, die sie aber nach Angaben von Wolfram Otto nicht haben dürfen, oder aber sie machen Schulden. Kredit- und Überziehungszinsen sind aber laut Otto nicht förderungswürdig. Im Ministerium hat man jedoch immerhin versprochen, die Möglichkeit von Abschlagszahlungen zu prüfen.

(wop)