auf & davon

Nachdem es ständig Kritik an den Lageberichten des Auswärtigen Amtes gegeben hat, fällt der neue Bericht zur Türkei deutlich realistischer aus. Die anhaltende Kritik hatte dazu geführt, dass jetzt auch Informationen von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen herangezogen werden. So wird im Bericht eine Rückkehrgefährdung bei exilpolitisch tätigen KurdInnen zugegeben, auch wenn sie keine führende Rolle dabei gespielt haben. Bedeutsam für AsylbewerberInnen ist auch, dass eine mögliche Rückkehrgefährdung für KurdInnen aus dem Wanderkirchenasyl in Nordrhein-Westfalen gesehen wird. Nach wie vor wird allerdings eine Gruppenverfolgung allein aufgrund der Volkszugehörigkeit bestritten und von einer inländischen Fluchtalternative im Westen der Türkei ausgegangen. Immerhin wurde der Passus gestrichen, dass eine Flucht aus der Türkei v.a. wirtschaftliche Gründe habe, und es werden Repressalien gegen Hadep-MitarbeiterInnen und die Missachtung geltenden Rechts durch Armee und Polizei gerügt.

Wie notwendig derartige Korrekturen der Berichte des Auswärtigen Amtes sind, zeigt der Fall des Kurden Ahmed Angay, der 1998 in die Türkei abgeschoben und dort im Mai diesen Jahres zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde. Jetzt hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seine Ablehnung aufgehoben und eine Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention ausgesprochen. 1998 hatte die Behörde noch befunden, dass Repressalien wegen seiner exilpolitischen Tätigkeit bei einer Rückkehr in die Türkei nicht zu erwarten seien. Genau wegen dieser Aktivitäten wurde der Mann aber verurteilt.

Neben solchen "Irrtümern" unterlaufen dem Bundesamt nach Aussage einer Sprecherin der Bremer Ausländerbehörde durchaus auch mal richtige Fälschungen. Es sei "nicht unüblich", dass zwecks Passbeschaffung für eine Abschiebung fiktive Daten eingesetzt würden. Das Bundesamt bestreitet dies. Nur bei handfesten Beweisen werde eigenmächtig ein Herkunftsland auf den Papieren vermerkt. Nötig war die Anmerkung der Ausländerbehörde bei der Verteidigung ihrer eigenen Fälschungen. Im Rahmen des Betreibens der Ausreise eines Afrikaners, dessen Staatsangehörigkeit nicht geklärt war, hat die Behörde einen fiktiven Geburts- und Wohnort in der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt, um ihn leichter abschieben zu können. Der Betroffene selbst gibt an, von der Elfenbeinküste zu stammen. Sein Anwalt hat die zuständigen Beamten inzwischen wegen Falschbeurkundung angezeigt und einen Eilantrag auf Stopp der geplanten Abschiebung gestellt.

Ähnliche unlautere Machenschaften finden seit Jahren in Hamburg im Zusammenhang mit der Feststellung der Staatsangehörigkeit von AfrikanerInnen statt. Echte und vermeintliche Botschaftsangehörige aus Gambia, Ghana und Sierra Leone wurden in der Vergangenheit unter hohem Kostenaufwand und mit vielen finanziellen Vergünstigungen eingeladen, um dann mit dubiosen Methoden, u.a. anhand des Dialekts, festzustellen, ob die betreffende Person aus dem jeweiligen Land komme.

Gegen diese Vorgehensweise und die Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit den Botschaften der Verfolgerländer ruft ein Bündnis afrikanischer, asiatischer und lateinamerikanischer Flüchtlinge in Kooperation mit weiteren Organisationen wie dem Flüchtlingsrat Hamburg und der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" zu einer Demonstration auf. Die Demonstration soll vom 21. bis zum 22.9. in Bonn vor den Botschaften und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stattfinden.

(a.w.)