Antimilitarismus

Antikriegstag:

Urteile gegen Antimilitaristen

Ausgerechnet am 1.9., also am Antikriegstag, hat das Amtsgericht Frankfurt (Main) den Jura-Studenten Detlev Beutner wegen einer Blockade der Rhein-Main-Airbase während des Angriffskrieges der NATO gegen Jugoslawien zu einem Bußgeld von 100 DM verurteilt.

Während des Krieges gegen Jugoslawien hatte es zwei Blockaden der Airbase gegeben. Beide wurden jeweils von einem starken Polizeiaufgebot aufgelöst und die BlockiererInnen für mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. Als Nachspiel der zweiten Blockade vom 30.5.99 wurde gegen 32 KriegsgegnerInnen wegen "Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz" ein Bußgeld von jeweils 100 DM verhängt. Mindestens drei Verfahren wurden im Vorfeld durch das Gericht eingestellt, in zwei weiteren Verfahren erfolgte die Einstellung in der Hauptverhandlung über den Einspruch gegen das Bußgeld. In nunmehr elf Fällen, in denen Einspruch eingelegt worden war, wurden die Bußgelder durch Gerichtsurteil bestätigt.

Beutner erklärte in seiner Einlassung, dass die Airbase als Nachschubbasis der NATO fungierte. Von dort stiegen während des Bombardements täglich bis zu 100 Tankflugzeuge der US-Luftwaffe auf, um die Kampfbomber der NATO mit Treibstoff zu versorgen. Daher sei die Airbase ein geeigneter Punkt für Widerstandshandlungen gewesen. Zwar wäre der Widerstand auch erfolgt, wenn etwa ein Mandat der Vereinten Nationen vorgelegen hätte. Da dies aber nicht der Fall war, müsse aufgrund der Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit des Angriffskrieges die Widerstandshandlung als gerechtfertigte Notstandshandlung angesehen werden und entsprechend das Verfahren mit einem Freispruch enden.

Wie schon alle Richter in den vorhergehenden Verhandlungen ging auch Richter Timm auf diese Fragen mit keiner Silbe ein. Der Vorsitzende erklärte vielmehr schlicht, der Betroffene hätte sich "einfach an die Spielregeln des Versammlungsrechts halten" müssen und verurteilte Beutner daher zu einer Geldbuße von 100 DM: Es hätte "möglicherweise mildere Mittel" gegeben, das angestrebte Ziel zu erreichen.

Befangenheitsanträge gegen Richter Timm, der die Verhandlung nach Angaben der Angeklagten in einem "Hochsicherheitstrakt" durchführen ließ, waren abgewiesen worden. Ein weiteres Verfahren wegen der Blockaden ist noch anhängig.

(wop, nach eine Presseerklärung der Frankfurter TKDV-Initiative)