auf & davon

Nachdem im letzten Jahr der Flüchtling José Maria Jones wegen mehrfacher Nicht-Einhaltung der Residenzpflicht ausgewiesen werden sollte steht nun Cornelius Yufanyi, Aktivist von "The Voice Africa Forum", die den Kongress für die Rechte der Flüchtlinge und die Karawane im Mai maßgeblich mit organisiert haben, wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht vor Gericht. Yufanyi hatte für die Teilnahme am Kongress wie viele andere AsylbewerberInnen keine Genehmigung zum Verlassen des Landkreises bekommen, war aber trotzdem gefahren. Durch ein Zeitungsinterview wurde ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde darauf aufmerksam und reichte den Artikel an die Polizei weiter. Yufanyi weigerte sich, ein Bußgeld von 600 DM zu bezahlen, da es sich bei der Residenzpflicht grundsätzlich und bei der Verweigerung einer Reiseerlaubnis durch die Ausländerbehörde im Besonderen um Schikane, rassistisches Behördenhandeln und Verweigerung von Grundrechten handele. Eine Einschätzung, die schon durch die Argumente der Ausländerbehörde bestätigt wird, die Herrn Yufanyi vorwirft, seinen Aufenthalt in Deutschland zur politischen Unruhestifung zu nutzen. Darüberhinaus habe er sein Kontingent an Reisegenehmigungen erschöpft. Ein Kontingent ist allerdings nicht einmal im Ausländergesetz vorgesehen. Die Praxis der Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von AsylbewerberInnen während ihres gesamten Verfahrens, also häufig jahrelang erheblich beschränkt, wurde 1997 vom BVerfG als nicht verfassungswidrig eingestuft. Der UNHCR dagegen hält diese in der EU einmalige Regelung für nicht vereinbar mit internationalem Recht. "The Voice" und andere Flüchtlingsorganisationen rufen Flüchtlinge zu zivilem Ungehorsam, d.h. zum Boykott der Reiseerlaubnisse auf, um gegen die rassistischen Sondergesetze gegen Flüchtlinge zu protestieren.

Aus Angst vor einer möglichen Personenkontrolle und den damit verbundenen Schikanierungen durch die Polizei sowie ausländerrechtlichen Konsequenzen wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht sind In Hamburg zwei Frauen aus dem 4. Stock gesprungen. Die Frauen sind Flüchtlinge aus Togo und Vorstandsmitglieder der "African Refugees Organisation", deren Sitz in Hamburg ist. Sie selbst sind in einem anderen Bundesland gemeldet. Die ARO macht die Ausländergesetzgebung für die schweren Verletzungen der beiden Frauen verantwortlich und fordert die Aussetzung der ausländerrechtlichen Maßnahmen, die gegen sie eingeleitet wurden.

Mit Aufhebung der Sanktionen gegen Belgrad stellt sich die Frage nach der Abschiebung von Flüchtlingen aus Serbien und Montenegro. Deutschland und die Bundesrepublik Jugoslawien hatten 1996 ein Rücknahmeabkommen geschlossen, das allerdings nur von Deutschland ratifiziert wurde. So wurden auch keine genauen praktischen Regelungen getroffen. Das Auswärtige Amt erklärte jetzt, dass bis zur Innenministerkonferenz Ende November keine Maßnahmen getroffen werden.

In Italien wurden 6 kurdische Flüchtlinge tot am Straßenrand aufgefunden. Sie wurden offenbar aus einem Lastwagen herausgeworfen. In der Ägäis sitzen 500 Flüchtlinge auf einem Schiff fest, das die italienische Polizei wegen der Einschleusung illegaler EinwanderInnen aufgebracht hat.

In Schwarzenbek ist ein 29jähriger Russe aus Angst vor Abschiebung aus einem fahrenden IC gesprungen und an seinen Verletzungen gestorben. Seine Leiche wurde neben den Gleisen entdeckt.

Der stellvertretende Polizeichef, ein Oberkommissar und ein Polizeiobermeister aus Wolfenbüttel haben ohne richterlichen Beschluss außer Dienst und betrunken eine Razzia in einem städtischen AsylbewerberInnenheim durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen sie wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Verfolgung Unschuldiger.

(a.w.)