Ökologie

"ÖKO-Strom" vor dem Aus?

Das Stromeinspeisungsgesetz muss voraussichtlich geändert werden. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Francis Jacobs, erklärte in seiner Empfehlung für das Urteil des EuGH, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union. Die Stromversorger werden dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbarer Energie - Sonnenenergie, Windkraft - abzunehmen und dafür eine Mindestvergütung zu zahlen. Die Schleswag AG hatte der PreussenElektra im April 1998 aufgrund der Vergütungsregelung Mehrkosten für die Abnahme von Windstrom in Rechnung gestellt und eine monatliche Abschlagszahlung von 10 Mio. DM gefordert. Die PreussenElektra (jetzt e.on) zahlte zunächst, forderte die Gelder aber dann mit dem Argument zurück, das Stromeinspeisungsgesetz verstoße gegen EU-Recht. Nach Ansicht des Generalanwalts ist das Stromeinspeisungsgesetz im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt problematisch, da die Abnahmepflicht für den Öko-Strom nur für die in Deutschland erzeugte Energie gilt. Dies begünstige "den Absatz von inländischem Strom zu Lasten von importiertem Strom". Auch eine Begründung dieser Beschränkung mit dem Argument, das Gesetz diene dem Umweltschutz, sei fragwürdig. Diskriminierende Maßnahmen dürften nach der geltenden Rechtsprechung nicht aus Gründen des Umweltschutzes gerechtfertigt werden! Der EuGH folgt in der Regel den Empfehlungen des Generalanwalts. (hg)

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