auf & davon

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten für seine Praxis kritisiert, nur positive Entscheidungen des Bundesamtes zu bearbeiten und anzufechten. Der Bundesbeauftragte soll als Kontrollorgan für das Bundesamt dienen, das die Entscheidungen über Asylanträge fällt. Flüchtlingsorganisationen haben die Existenz dieses Organs von Anfang an kritisiert, da beide Einrichtungen dem Innenministerium unterstellt sind und von einer unabhängigen Kontrolle nicht die Rede sein kann. Tatsächlich hat die Institution des Bundesbeauftragten seit seiner Existenz nur positive Entscheidungen des Bundesamtes angefochten. Das ist auch unter dem jetzigen Bundesbeauftragten Blumentritt so geblieben, wie er anläßlich einer beim Verfassungsgericht anhängigen Klage eines kurdischen Ehepaares selbst bestätigte. In dem Verfahren wurde deutlich, dass es zwischen Bundesamt und Bundesbeauftragten übliche Praxis ist , negative Bescheide nur formlos einzureichen, die daraufhin dann gar nicht mehr überprüft werden. Positive Entscheidungen werden hingegen formell mit Empfangsbestätigung weitergeleitet, was dann zu einer Überprüfung führt. Blumentritt begründete dieses rechtswidrige Verfahren mit Personalmangel. Das Verfassungsgericht entschied, dass der Bundesbeauftragte damit eindeutig gegen seinen gesetzlichen Auftrag verstoße. Das mit in die Krittik geratene Bundesinnenministerium erklärte, es habe den Bundesbeauftragten schon früher auf das Problem hingewiesen. Er sei jetzt insbesondere angewiesen, Entscheidungen gegen Flüchtlinge, die geschlechtsspezifische Verfolgung oder Folter geltend machen, zu prüfen. Für Flüchtlinge wäre das zwar ein Fortschritt, insgesamt bleibt aber die ganze Institution fragwürdig.

In Zusammenhang mit der Residenzpflicht für AsylbewerberInnen, die ihnen verbietet, ohne Sondererlaubnis ihre Gemeinde oder ihren Kreis zu verlassen, hat es erstmals ein positives Urteil gegeben. Das Verwaltungsgericht Minden hielt eine Verweigerung der Erlaubnis für einen Äthiopier, der an einer Veranstaltung der EPRP teilnehmen wollte, für eine unbillige Härte. Gerade für Exilierte sei die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, die sich auf ihre Heimat beziehen, von besonderer Bedeutung. Wie ungewöhnlich diese Anschauung in Deutschland ist, zeigt die Tatsache, dass mit Sunny Omwenyeke nun schon der zweite Aktivist aus den Zusammenhängen der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht vor Gericht muss. Sunny O. ist Mitlglied der von The Voice, Africa Forum, und in diesem Zusammenhang als politisch aktiver Flüchtling bekannt. Ihm wurde wie schon vorher Cornelius Yufanyi (linx berichtete) auch aus diesem Grund die Reiseerlaubnis zu einem bundesweiten Kongress im April verweigert. Da er wie Cornelius Y. die Zahlung eines Bußgeldes verweigerte, soll er am 26. 1. 2001 vor Gericht. Beide Flüchtlinge handeln mit ihrer Weigerung im Sinne der Kampagne der Karawane-Zusammenhänge, zivilen Ungehorsam gegen die Residenzpflicht zu leisten. Für die Flüchtlinge ist das durchaus mit einem hohen Risiko verbunden, da mehrfache Verstöße gegen das Gesetz als Straftat gelten und sich auf diesem Weg negativ in ihren Asylverfahren auswirken können. Sie brauchen daher jede öffentliche Unterstützung z.B. in Form von Protestfaxen gegen die Residenzpflicht an das Bundeskanzleramt, Fax 030-4000-2357. Weitere Infos unter www.humanrights.de.

Mitte Dezember kam es wieder zu einem Selbstmord in der Abschiebehaft. In Niedersachsen erhängte sich ein 17jähriger Tamile in der Zelle. Er hatte selbst bei der Ausländerbehörde vorgesprochen und um eine Duldung bis zum Abschluss eines Adoptionsverfahren durch seinen Onkel gebeten. Weder die Aussicht auf diese Aufenthaltsperspektive noch das persönliche Erscheinen des Flüchtlings hielten die Ausländerbehörde von einer Inhaftierung ab. Wir dürfen gespannt sein auf die Folgen des "menschlichen" Abschiebeknastes, der Justizministerin Anne Lütkes für Schleswig-Holstein vorschwebt. Das Rendsburger Netzwerk Asyl fordert zu Protestfaxen gegen das Gefängnis an das Innenministerium, fax 0431-9882833, auf.

In Hamburg finden derweil Ermittlungen gegen Abschiebehäftlinge wegen Gefangenmeuterei, statt. Im Abschiebeknast Glasmoor, in dem auch Flüchtlinge aus Schleswig-Holstein inhaftiert werden, hatten sich Mitte Dezember 10 Häftlinge verbarrikadiert und mit zerschlagenem Mobiliar bewaffnet. Sie wurden von der Polizei überwältigt. Dabei gab es zwei Verletzte.

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