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Der deutsche Städtetag lehnt ein kommunales Wahlrecht für MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten ab. Der Hauptgeschäftsführer reagierte jetzt auf einen entsprechenden Appell des Europarates (linx berichtete). Er begründete die Entscheidung damit, dass das Wahlrecht Ausdruck einer geglückten Integration sei und nicht deren Voraussetzung, wie der Europarat es formuliert hatte. Außerdem sei die kommunale Ebene kein Testfeld.

Am Freitag, den 9. 2. 2001 lehnte der Bundestag einen Antrag der PDS, auf Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit den Stimmen von CDU, FDP sowie SPD und Grünen ab. Viele hatten bei Regierungsantritt von den Grünen vergeblich eine entsprechende Initiative zur Abschaffung des Gesetzes erwartet. Jetzt zementieren sie mit ihrem Abstimmungsverhalten das Gesetz, das sie bei seiner Einführung massiv kritisiert haben, da es AsylbewerberInnen zu Menschen zweiter Klasse stempelt, denen nicht einmal der volle Sozialhilfesatz zusteht. Begründung: Eine Abschaffung des Gesetzes sei aufgrund der Kosten für die Länder nicht durchsetzbar.

Ebenso hat Rot-Grün trotz anderslautender Beteuerungen nicht die Absicht, etwas an den unmenschlichen Bedingungen des Flughafenverfahrens zu ändern. Im Gegenteil plant das Bundesinnenministerium jetzt sogar die Einrichtung eines Abschiebeknastes am Flughafen. Ein Haftrichter soll innerhalb einer Frist von 30 Tagen entscheiden, ob ein Flüchtling einreisen darf. Wenn nein, kommt er oder sie in die Haftanstalt. Streitigkeiten gibt es allerdings noch über die Kosten. Das Land Hessen ist nicht bereit, die Haftanstalt zu finanzieren. Das sei Sache des Bundes.

Nachdem Großbritannien jetzt Spitzenreiter hinsichtlich der Asylbewerberzahlen ist, macht Innenminister Jack Straw eine Kehrtwendung in der Haltung zum europäischen Asylrecht. Wurde beim Gipfel in Tampere noch beschworen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention die Grundlage europäischer Asylpolitik sei, möchte Straw selbige jetzt lieber außer Kraft sehen. In Stockholm vertrat Straw die Ansicht, die Genfer Konvention müsse überarbeitet werden, da sie "Wirtschaftsflüchtlingen" ermögliche, Asylverfahren durchzuführen. Auch die nationale Asylpolitik Großbritanniens setzt seit einiger Zeit auf Verschärfung. Nach dem Modell Deutschland soll es zukünftig eine Liste sicherer Herkunftsländer geben und die Sozialleistungen für AsylbewerberInnen gekürzt werden.

Insgesamt zeichnen sich die Verhandlungen in Stockholm, wo die Harmonisierung des Asylrechts ein Tagesordnungspunkt ist, durch gegenseitige Blockaden aus. Länder wie Großbritannien oder Deutschland versuchen die gemeinsamen Regelungen so restriktiv wie möglich zu halten während Staaten wie Gastgeber Schweden z.B. eine weitergehende Auslegung der Flüchtlingsdefinition (Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung oder von Umweltkatastrophen als Fluchtursache) fordern. Es sieht so aus, dass die positiven Ansätze wie sie in Vorschlägen der europäischen Kommission und Vorlagen des zuständigen Kommissars Vittorino zum Ausdruck kommen, kaum eine Chance haben, sich im Gerangel der nationalen Interessen durchzusetzen. So hat denn auch Innenminister Schily angedeutet, dass sich in den Verhandlungen die deutsche restriktive Auslegung des Familiennachzugs durchsetzt, die unter Familie nur die Kernfamilie mit Vater Mutter und Kindern versteht.

Einigkeit besteht dagegen in Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit und der Abwehr illegaler Einwanderung. Hier wurden die osteuropäischen Anwärterstaaten erneut genötigt, vor EU-Beitritt ihre Außengrenzen zu sichern. Dafür werden finanzielle Mittel und polizeiliche Hilfe bereitgestellt.

(a.w.)

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