auf & davon

Am 15. 2. beschloss die Innenministerkonferenz ein Bleiberecht für bosnische Flüchtlinge. Bedingung: sie müssen seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und eine Arbeit haben. Damit ist zwar der Kreis der bleibeberechtigten Flüchtlinge erweitert aber die Regelung bewegt sich weiterhin im Rahmen der Nützlichkeitserwägung. Keine Berücksichtigung finden z. B. Alleinerziehende, die wegen der Kindererziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Für Kosovo-Flüchtlinge wurde die Ausreisepflicht lediglich bis Juli 2001 verlängert.

In Lörrach soll ein algerischer Asylbewerber, den ein Polizist bei einem Abschiebeversuch invalid geschossen hat, nun erneut abgeschoben werden, nach dem klar ist, dass das Verfahren gegen den Polizisten nicht eröffnet wird, da es sich "infolge des dynamischen Geschehens" um einen Unglücksfall handele. Aufgrund von Protesten hat der Mann erstmal noch eine vorläufige Duldung bekommen. Bürgerinitiativen fordern ein Bleiberecht schon aufgrund der Tatsache, dass der Mann zusätzlich zu seinem Fluchtschicksal hier durch Behörden zum Behinderten gemacht wurde.

Albert Schmid, der Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das nach Schilys Wunsch zukünftig eine Einwanderungsbehörde sein soll, hat in einem taz-Interview zugegeben, dass das Bundesamt nach inoffiziellen Quoten entschieden hat. Schmid wörtlich:" Es gab früher, man muss das so deutlich sagen, quantitative Erwartungen wie hoch die Anerkennungsquoten ausfallen durften." Er wolle, dass sie " in Zukunft ernsthafter als bisher prüfen, ob ein Flüchtling politisch verfolgt ist." Wenn das nicht so zynisch wäre, ließe es hoffen.

Nach den Zahlen einer aktuellen Veröffentlichung der Antirassistischen Initiative Berlin über "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" sind von 1993 bis 2000 239 Flüchtlinge durch staatliche Maßnahmen ums Leben gekommen, davon 89 beim Versuch die Bundesrepublik zu erreichen, 92 durch Selbstmord und fünf während der Abschiebung.

(aw)

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