Internationales

Gespensterjagd

Erfurter Staatsanwaltschaft leicht durchgeknallt

In Erfurt wird seit Januar 2000 ein Verfahren nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) angestrengt. Obwohl es ZeugInnenvorladungen für fünf Mitglieder des Fachschaftsrates Sozialwesen an der Fachhochschule Erfurt zum Landeskriminalamt gab, war bisher nichts über die Ermittlungshintergründe bekannt. Erst jetzt hat die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Nachfrage einige Hintergründe bekannt gegeben. Das Verfahren nach §129 StGB richtet sich gegen Unbekannt. Gesucht wird dabei eine Gruppe namens "Autonome DekorateurInnen", die sich in einem BekennerInnenschreiben zu einem Farbbeutelwurf auf das Innenministerium am 21. Dezember 1999 bekannte.

In dem BekennerInnenschreiben machen die "Autonomen DekorateurInnen" deutlich, dass sie mit Ihrer Dekoration gegen die Durchsuchungen linker Projekte in Berlin und die Gefangennahme von drei Menschen in Berlin und Frankfurt a.M. protestieren wollten. Diese Festnahmen hatten am 19. Dezember stattgefunden. Den Gefangenen wird die Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (Stadtguerillagruppe der 70iger und 80iger Jahre) vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wirft den "Autonomen DekorateurInnen" zusätzlich den Molotow - Cocktail"anschlag" (ein kleiner Brandfleck verzierte den Gehweg!) auf das Innenministerium vom Januar 2000 vor, zu dem kein BekennerInnenschreiben vorliegt und dessen Existenz angezweifelt wird. Zu den ZeugInnenvorladungen von fünf Studierenden des Fachschaftsrates Sozialwesen wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, da das Verfahren noch laufe. Der Fachschaftsrat stellt einem anonymen Erfurter Infoblatt "SPUNK", in dem das BekennerInnenschreiben der "Autonomen DekorateurInnen" dokumentiert wurde, sein Postfach zur Verfügung. Wir brauchen weiterhin eure Solidarität!

Weg mit §129 / §129a! Freiheit für Axel, Sabine und Harald und alle Anderen!

Pressemitteilung der Thüringer Antirepressionsgruppe TARG (targ00@gmx.net)

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