auf & davon

Erneut hat die Leitung des Abschiebeknastes Glasmoor versucht, sich eines unliebsamen Beobachters zu entledigen. Nachdem im Dezember bei einem Mitglied der Glasmoorgruppe, die sich um Unterstützung der Häftlinge bemüht und Öffentlichkeit für die Situation im Gefängnis herstellt, eine Hausdurchsuchung eingeleitet, wegen des Verdachts der Verleumdung eines Gefängnisarztes. Der Betreffende hatte kritisch über die Praxis eines Gefängnisarztes berichtet. Jetzt wurde für ein Mitglied der Gruppe eine unbefristetes Besuchsverbot ausgesprochen, weil er provozierende Äußerungen gegenüber dem Anstaltspersonal gemacht haben soll. In der Auseinandersetzung mit dem Besuchsverbot wurde dann deutlich, dass die Begründung wie vermutet lediglich vorgeschoben war. Die Anstaltsleitung stört die öffentliche Präsenz der Glasmoorgruppe, die jeden dritten Sonntag im Monat eine Kundgebung vor dem Gefängnis macht und per Megaphon Kontakt mit den Insassen aufnimmt. Hier sollen sie laut Anstaltsleitung Häftlinge zum Hungerstreik aufgefordert haben. Die Glasmoorgruppe hat einen offenen Beschwerdebrief an die Justizsenatorin geschrieben, aufgrund dessen der Vorgang jetzt geprüft werden soll.

Besonders rüde Methoden legt die Ausländerbehörde im Landkreis Osterode, Niedersachsen an den Tag. Neu zugewiesene Flüchtlinge, die über keinen gültigen Pass verfügen, werden bis auf die Haut gefilzt und was sie mit sich führen beschlagnahmt. Diese Praxis wurde jetzt aufgrund der Beschwerde eines iranischen Ehepaares publik. Die Behörde bezieht sich dabei auf den Paragraph 15 Abs. 4 im Asylverfahrensgesetz, der eine körperliche Untersuchung erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht auf Unterschlagung von relevanten Ausweispapieren oder anderen Dokumenten vorliegt. Pro Asyl und der Niedersächsische Flüchtlingsrat haben anlässlich dieses Falles erneut auf die Problematik dieses Paragraphen hingewiesen, der erniedrigender Behandlung von AsylbewerberInnen Vorschub leistet, und sowohl Strafanzeige gegen die Behörde angekündigt als auch den Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet und die Aufsichtsbehörden zur Überprüfung der rechtswidrigen routinemäßigen Anwendung dieses Paragraphen aufgefordert.

Die Ausländerbehörde Nordfriesland kürzt Flüchtlingen, die angeblich bei der Beschaffung von Ausreisepapieren nicht mitwirken, die Sozialhilfe in voller Höhe. Diese menschenunwürdige Praxis ist ebenfalls durch einen Paragraphen abgedeckt, der allerdings eine stufenweise Absenkung der Sozialhilfe vorsieht. Den Ausländerbehörden ist in der Handhabung Tür und Tor geöffnet, da es keine Definition dessen gibt, was eine ausreichende Mitwirkung ist. So können sie (rechtlich abgesichert) die Flüchtlinge durch Aushungern unter Druck setzen.

(aw)

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