Kernspalte

Schon wieder zu spät? Nach Informationen von Greenpeace sollen am Mittwoch nach Redaktionsschluss, aber vor Erscheinen dieses Heftes trotz der unverändert heiklen Sicherheitslage 7 Atommüllbehälter u.a. aus Brunsbüttel nach La Hague transportiert werden. Der Transport sollte schon vor zwei Wochen stattfinden. Ob er wegen der zahlreichen Proteste und Terrorismusbedenken erneut verschoben wurde, stand bei Redaktionsschluss nicht fest.

Fest stand hingegen, dass Politiker wie Niedersachsens Innenminister Bartling und Bundesumweltminister Trittin offiziell eingestanden haben, daß weder Atomkraftwerke noch Zwischenlager noch Transportbehälter gegen "terroristische" Angriffe mit Flugzeugen geschützt wären. Die Pläne für zahlreiche süddeutsche Zwischenlager müssen nun nachgebessert werden, weil die Decke mit 55 bis 80 cm zu dünn vorgesehen ist. In norddeutschen Standorten waren gleich 1,30 m eingeplant, offen bleibt, wovor das schützen kann.

Am Gorleben-Transport Anfang November soll aber festgehalten werden. Das Land Niedersachsen habe auf Nachfrage bestätigt, dass es den Schutz der Glaskokillen sicherstellen könne. Lediglich der neu gewählte wendländische CDU-Landrat Dieter Aschbrenner kündigte eine Initiative an, um den Transport noch zu stoppen.

Das OLG Celle halbierte eine Schadensersatzforderung der bäuerlichen Notgemeinschaft gegen Polizisten, die vor 4 Jahren in einer weithin bekannt gewordenen Aktion massenhaft Traktorreifen in Splietau zerstört hatten, in letzter Instanz von 14.000 (Landgericht Lüneburg) auf 7.000 DM. Begründung: Das Zerstechen der Reifen sei zwar eine "rechtswidrige und schuldhafte Handlung" gewesen, aber die Kläger hätten sich durch die Teilnahme an einer rechtswidrigen Demonstration erheblich mitschuldig am Schadenseintritt gemacht. Kollateralschäden, sozusagen.

Freispruch am Amtsgericht Lüneburg für einen Castorgegner, der wegen angeblicher Fusstritte gegen einen Polizisten aus Essen im März beim letzten Gorlebentransport angeklagt war. Stattdessen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen drei Polizisten, die als Zeugen im Prozess ausgesagt hatten, wegen Meineids und gegen den vermeintlich Geschädigten, der laut Krankenakte keine fremdverschuldeten Schäden hatte, wegen Freiheitsberaubung. Ein Lüneburger Richter sagte selbst als Zeuge aus und sprach von einem "unverhältnismässigen Polizeieinsatz". Der Polizeibeamte habe versucht, die Ventile des Autos des Angeklagten abzuschneiden und sei daran gehindert worden.

Erstmals in seiner Amtszeit hat Trittin ein AKW per Weisung vorläufig stillgelegt. In Philippsburg fehlte seit dem 11. August in 3 von 4 Flutbehälterpaaren im Kühlmittel die vorgeschriebene Borkonzentration. Anscheinend war es nach der Revision nicht wieder aufgefüllt worden. Der Betreiber EnBW wollte den Vorfall in die Störfallkategorie 1 einordnen (keine sicherheitstechnische Bedeutung), was den Widerwillen des BMU hervorrief. Die Behälter und in ihnen das Bor als Neutronenfänger seien Bestandteil des Sicherheitssystems, das hätte bei Störfällen im August mindestens 2 Wochen nicht zur Verfügung gestanden. Nach vorheriger Ermahnung hat Trittin nun das Land Baden-Württemberg angewiesen, das AKW stillzulegen aus 2 Gründen: die Zuverlässigkeit des Betreibers sei in Frage gestellt, und die Atomaufsicht durch das Land werde nicht ausreichend ausgeübt. (BG)

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