auf & davon

Die Innenministerkonferenz hat sich am 7/8. November mit der Situation von Flüchtlingen befasst, die als Minderjährige mit ihrer Familie eingereist sind und aufgrund der irgendwann eintretenden Volljährigkeit ihre Aufenthaltsgrundlage verloren haben, obwohl z.B. die Eltern inzwischen über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Die Minister stellten fest, dass eine Aufenthaltsbeendigung dieser jungen Erwachsenen "unbefriedigend" sei. Daher sollen zur nächsten Konferenz Vorschläge für eine Lösung erarbeitet werden. Diese Ausgangslage hat das Schleswig-Holsteinische Innenministerium zum Anlass für eine Weisung genommen, nach der jungen Erwachsenen, die sich in so einer Situation befinden, für die nächsten sechs Monate eine Duldung ausgestellt werden soll, bis es weitere Entscheidungen gibt.

Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit soll die Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.1. 2002 erstmalig angehoben werden und zwar um ganze 1,5%. So erfreulich jede Erhöhung für die Betroffenen ist, so skandalös ist es, dass es eine Angleichung nicht früher gegeben hat, womit AsylbewerberInnen neben der Tatsache, dass sie überhaupt diesem Sondergesetz unterliegen, ein weiteres Mal anders als andere SozialhilfeempfängerInnen behandelt werden, deren Sozialhilfesatz sukzessive angeglichen wird.

Ein kurdischer Asylbewerber, der nach seiner Abschiebung in die Türkei Ende 2000 gefoltert wurde und wieder in die BRD floh, ist jetzt in Baden-Württemberg auf dem Heimweg vom Behandlungszentrum für Folteropfer erneut festgenommen worden und befindet sich seitdem in Abschiebehaft. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass Herr A. der 36. Fall ist, den das Türkei Projekt des Flüchtlingsrates registriert hat, bei dem ein Flüchtling nachweislich nach seiner Abschiebung in der Türkei inhaftiert und misshandelt wurde. Ein weiterer Beweis für die Unhaltbarkeit von Abschiebeentscheidungen.

Vor dem Landgericht Oldenburg wurde ein Asylbewerber aus Kamerun im Berufungsverfahren zu einer Strafe wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht verurteilt. Herr Ndakwe hatte eine Frau zur Ausländerbehörde in einen anderen Kreis begleitet, um sie dort zu unterstützen, ohne sich eine Genehmigung zum Verlassen des Landkreises geben zu lassen. Obwohl laut einer Mitteilung des Bremer Menschrechtsvereins selbst der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens wegen mangelnden Verfolgungsinteresses in Erwägung zog, bestanden die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde auf einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und begründeten es mit "generalpräventiven Gründen", da es darum gehe, den Kontrollanspruch des Landkreises gegenüber Flüchtlingen geltend zu machen. Herr Ndakwe gehört zu den wenigen Flüchtlingen, die gegen entsprechende Strafen klagen als ein Mittel öffentlich gegen die Residenzpflicht zu protestieren.

Die Flüchtlingsorganisation "The Voice" organisiert in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen vom 6. bis zum 10.12. in Düsseldorf einen Flüchtlingskongress unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen – Asyl ist ein Menschenrecht". Dabei soll es vor allem um die politische Situation und Menschenrechtsverletzungen in den Heimatländern der Flüchtlinge gehen. Die OrganisatorInnen möchten insbesondere den Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Flüchtlingen hier und den Interessen der Aufnahmeländer in den Herkunftsländern von Flüchtlingen deutlich machen. Weitere Informationen und Berichte unter www.humanrights.de. (aw)

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