Antifaschismus

Schilys Schlapphüte sabotieren Verbotsverfahren gegen Nazis:

Technisches KO in der Vorrunde

Das Verbotsverfahren gegen die NPD, von der rot-grünen Bundesregierung zum symbolhaften Höhepunkt ihres "Aufstands der Anständigen" erklärt, in Wirklichkeit schon lange zum "Stillstand der Zuständigen" geworden, ist durch die an Betrug grenzenden Machenschaften der Verfassungsschutzämter und das Agieren Otto Schilys (SPD) in eine schwere Krise geraten.

Das Verfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung nach Auffliegen des Zeugen Wolfgang Frenz zurecht ausgesetzt. Dass VS-Ämter in Bund und Länder überhaupt gewagt haben, das Gericht und auch den Bundestag monatelang über diese wichtige Tatsache im Unklaren zu lassen, zu täuschen, zeigt wieder einmal: Diese Dienste sind ein Fremdkörper in der Demokratie und gehören abgeschafft.

Im Kalten Krieg entstanden, haben Verfassungsschutz und V-Leute der Rechten "traditionell" ein enges Verhältnis. Der VS betrachtete die Rechten oft mehr als Partner im Geiste, statt als politischen Gegner. Diese Grundstruktur, mitbegründet von Nazis die schon zwischen 1933 unf 1945 zu Diensten waren, ist bis heute geblieben. Dies ist auch der Grund, warum VS-Ämter und Innenminister jetzt "schutzwürdige Interessen" der V-Leute vorschieben, um zu verhindern, dass ihr Netz auffliegt. Doch nicht diese Nazis haben "schutzwürdige Interessen", sondern deren Opfer.

Der Skandal verweist auf ein strukturelles Problem: Die Dienste haben ein Eigeninteresse an der Geheimhaltung ihrer NPD-Verbindungen. Denn nur mit solchem Wissen legitimieren sie ihre Existenz. Selbst die Innenminister wissen nicht genau, wem ihre Ämter in der NPD alles vertrauen. Dennoch wollen Schily & Co dieses Netz nicht offenlegen. Stattdessen legitimieren sie das Anwerben von hohen NPD-Funktionären, behaupten gar, dass diese V-Leute weder die Partei maßgeblich beeinflusst haben noch an Straftaten beteiligt waren.

Heuchlerisch ist derweil die CDU/CSU. Zu Beginn des Verfahrens konnte Beckstein gar nicht genug V-Leute-Aussagen in die Klageschriften bekommen und forcierte eine Debatte über eine "Lex-NPD", damit V-Leute im Verfahren auftreten können.

Die Überarbeitung der Antragsschriften, die Streichung aller V-Leute-Aussagen ist die einzige Möglichkeit, das Verfahren nicht weiter zu gefährden. Doch solange nicht alle Innenminister den Antragstellern und dem Gericht vollständige Kenntnis über das V-Leute-Netz in der NPD geben, bringen sie das Verfahren weiter in Gefahr. Ich teile die Sorge, dass das Verfahren durch das Agieren von Schily und den Innenbehörden am Ende sogar scheitern könnte. Trotz ausreichender Verbotsgründe. Denn die NPD belegt selbst zur Genüge, dass sie eine verfassungsfeindliche, gewalttätige, aggressive und in ihrem Antisemitismus und Rassismus zutiefst menschenverachtende Partei ist. AntifaschistInnen haben dies in der Vergangenheit zweifelsfrei belegt. Daher mein Appell: Die antifaschistische Öffentlichkeit muss sich äußern! Schließlich hat das Gericht die Möglichkeit, auch selbst Sachverhalte aufzuklären und andere Zeugen zu laden.

Berlin, den 7.2.2002, Ulla Jelpke

Die Autorin ist parteiloses Mitglied der PDS-Bundestagsfraktion---------------

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