auf & davon

Hamburg plant Sparmaßnahmen bei der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Jugendlichen sollen langfristig in Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete Minderjährige untergebracht werden, die jedoch nur für einen vorübergehenden Aufenthalt zur Klärung des weiteren Verbleibs konzipiert sind. Bisher werden die Jugendlichen anschließend in betreute Jugendwohngruppen umverteilt. Die Jugendbehörde argumentiert jetzt, in der Erstversorgung seien viele Plätze nicht belegt. Die BetreuerInnen halten dagegen, dass dieser Leerstand mit der restriktiven Alterfeststellungspraxis der Ausländerbehörde zu tun hat, die dazu führt, dass viele Jugendliche als über 16 eingestuft werden und damit aus der Jugendhilfe herausfallen. Die in Deutschland praktizierte Herabsetzung der Altersgrenze für die Zuerkennung von Kinder- und Jugendhilfe auf 16 Jahre wird selbst von der EU schon lange kritisiert. Jetzt werden die Folgen dieser diskriminierenden Praxis als Argumentation für eine weitere Verschlechterung der Versorgung benutzt.

Gleich zweimal sind Abschiebevorhaben von Bremen nach Sri Lanka gescheitert. Die Abschiebung des Flüchtlings Rajan A. musste bei einer Zwischenlandung in Paris abgebrochen werden, da das Bremer Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Anwalts auf aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages stattgegeben hatte. Rajan A. sei als exilpolitisch Aktiver hinreichend bekannt, so dass eine Gefährdung bei einer Rückkehr nicht ausgeschlossen sei. Die Bremer Innenbehörde ging demgegenüber aufgrund des Regierungswechsels in Sri Lanka und des bestehenden Waffenstillstands mit den Tamil Tigers davon aus, dass Rajan A. den Ausgang seiner Klage in Sri Lanka abwarten könne. Diese Lageeinschätzung führte zu Abschiebeverfügungen für insgesamt 33 AsylbewerberInnen aus Sri Lanka. Auch die zweite Abschiebung konnte verhindert werden. Mylvakanam Nitsingar beantragte gegen den Widerstand der ihn begleitenden BGS-Beamten bei einer Zwischenlandung in der Schweiz Asyl. Der Asylantrag wurde ermöglicht durch die Intervention der Schweizer Flüchtlingshilfe-Organisation "Augen auf", die von den Bremer UnterstützerInnen alarmiert worden war und die Flughafenpolizei informierte, die den Asylantrag im Transitbereich des Flughafens entgegennahm.

Internationale Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Anstieg von Ablehnungsbescheiden für tschetschenische Flüchtlinge. Das Bundesamt für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen in Nürnberg begründet in den meisten Fällen eine Ablehnung mit einer Fluchtalternative in der Russischen Föderation. Die halten internationale BeobachterInnen jedoch nicht für gegeben. Tschetschenische Flüchtlinge werden in Russland nicht als Flüchtlinge nach internationalem Recht, sondern als innerrussische ZwangsumsiedlerInnen betrachtet und behandelt. Darüber hinaus werden für die nötige Registrierung bürokratische Hürden aufgebaut und sind willkürliche Verhaftungen, Diskriminierungen und Repressalien an der Tagesordnung. Dies ist allerdings für das Bundesamt irrelevant, Zitat: "Ethnisch bedingte Diskriminierung bei Behörden und Polizeikontrollen hat in aller Regel nicht die für asylerhebliche Verfolgung notwendige Intensität." (aw)

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