auf & davon

Nach längerer Irrfahrt als Blinde Passagiere auf einem Frachter konnten zwei vermutlich irakische Flüchtlinge am 1. Mai endlich in Schweden an Land und einen Asylantrag stellen. Beide waren schon am 12. 4. in Zypern auf dem Boot versteckt gestartet, das seine Route über Spanien, Irland, Großbritannien und die Niederlande nahm. Nachdem sie von der Crew entdeckt worden waren, hatte die Versicherungsgesellschaft des Schiffes den UNHCR benachrichtigt, der seine Büros in den Anlaufhäfen informierte. In keinem dieser Häfen konnten die beiden Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl stellen, obwohl sowohl in Spanien als auch in Irland Ausländerpolizei an Bord kam, die jedoch eine Anhörung verweigerte. Hätte Schweden die Odyssee, deren nächste Station Bremerhaven gewesen wäre, nicht unterbrochen, hätte sich dieser Fall in die lange Liste der "Orbit"-Fälle eingereiht, dass heißt, die Liste der Blinden Passagiere, die nach Auskunft des UNHCR monatelang manchmal Jahre von Land zu Land mitgenommen werden, ohne dass jemand bereit ist, ihren Fall in ein offizielles Verfahren aufzunehmen. Für viele Flüchtlinge heißt das nicht selten, dass sie in letzter Konsequenz wieder in ihrem Verfolgerland landen.

Kurz vor dem Weltkindergipfel im Mai hat ein Rechtsgutachten von Terre des Hommes bestätigt, was Flüchtlings- und Kinderrechtsorganisationen schon lange anklagen: Deutschland verstößt im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen gegen die internationale Kinderrechtskonvention. Laut UNICEF beträgt die Zahl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen ca. 10 000. Sie müssen schon mit 16 Jahren ohne Beistand das gleiche Asylverfahren wie erwachsene Flüchtlinge durchlaufen und ihre politische Verfolgung nachweisen. Gelingt ihnen das nicht, können sie abgeschoben werden. In Österreich, Frankreich und Großbritannien geht das erst ab 18. Selbst der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung schon zweimal aufgefordert, den Vorbehalt unter dem die Bundesrepublik 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, endlich aufzuheben – ohne Erfolg. Diesem Vorbehalt nach geht in Deutschland Ausländerrecht vor Kinder- und Jugendschutzrecht. UNICEF fordert außerdem für die insgesamt ca. 220 000 in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder die Einführung der Schulpflicht und das Recht auf präventive medizinische Behandlung z.B. Impfungen. Grundrechte, die ihnen aufgrund des sogenannten "Ausländervorbehalts" verweigert werden.

Ronald Schill soll voraussichtlich zukünftig für die Erstunterbringung und Beratung von Flüchtlingen als oberster Dienstherr zuständig sein. Zumindest ist eine entsprechende Ressortverschiebung laut taz vom 4. Mai Gegenstand der nächsten Klausurtagung des Senates. Der Arbeitskreis Asyl in Hamburg befürchtet zum einen eine Verschlechterung der Beratung von Flüchtlingen sowie eine weitere Verschlechterung der Unterbringung. Mitte des Jahres laufen die Verträge mit den überfüllten Wohnschiffen aus und es besteht weiterhin der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg keine neuen Unterbringungsmöglichkeiten bereit zu stellen. Folglich bleiben nur noch schlimmere Provisorien und die schnellere Abwicklung der Asylanträge, letzteres ist erklärtes Ziel der Ressortverschiebung. Die wird unter Schill zweifellos auf Kosten der Flüchtlinge zu mehr Ablehnungen und schnelleren Abschiebungen führen. (aw)

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