Nationales

Zehn Parteien zur Bundestagswahl

Bemühte Routine kennzeichneten die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses am 26. Juli im Kieler Innenministerium. Elf Parteien hatten Listen eingereicht. Unproblematisch war die Zulassung von SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS, diese fünf sind auch bisher im Bundestag vertreten und hatten alle Unterlagen ordentlich eingereicht. Keine Unterstützungsunterschriften brauchte die Schill-Partei "PRO", da sie in Hamburg in der Bürgerschaft vertreten ist. Diskussionen gab es um die Einladungsfrist, waren doch Landesversammlungen (eine gescheiterte und eine gelungene Listenaufstellung) jeweils mit sieben Tagen Frist einberufen worden. Bei der Partei bibeltreuer Christen waren Unterlagen für zwei Kandidaten fehlerhaft, bei der Familienpartei fehlten die notwendigen Unterschriften. Das waren die Fragen, mit denen Landeswahlleiter Lutz vom Innenministerium und der Landeswahlausschuss sich befassen wollten.

Aus dem Publikum kamen lautstarke Proteste gegen die Zulassung der NPD, der Republikaner und der Schill-Partei - damit, so Landeswahlleiter Lutz, wollte und dürfte man sich nicht befassen. Er bot an, dass nach der Entscheidung "Erklärungen" abgegeben werden dürften, und setzte das auch lautstark durch. Drei Beisitzer des Landeswahlausschusses stimmten bei diesen drei Parteien dafür, einer dagegen, zwei enthielten sich - die Sitmme von Lutz gab den Ausschlag, mit vier Stimmen zugelassen.

Bei der Partei bibeltreuer Christen wurden zwei Kandidaten von der Liste gestrichen, die Grauen wurden zugelassen, die Familienpartei abgelehnt - alles wieder schön formal. Nach der Entscheidung "durfte" eine Vertreterin des Runden Tisches Kiel Unterschriften für ein NPD-Verbot übergeben.

Fünf junge Anhänger der NPD unter Fühung von Peter Borchert saßen übrigens auch im Publikum, das inklusive Presse und Vertrauenleute der Parteien nur ungefähr 30 Personen umfasste. Schließlich ging es nur um Formalien. (Reinhard Pohl)

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