Gewerkschaftsticker

Die Flutkatastrophe in Sachsen und Sachsen-Anhalt war ein aktueller Anlass, das Ladenschlussgesetz zu diskutieren. Basierend auf dem § 23 des Ladenschlussgesetzes haben die Landesregierungen in diesen Bundesländern das Gesetz vorübergehend suspendiert. ver.di sieht hier die Gefahr, dass von den Ausnahmeregelungen die großen Konzerne/Unternehmen überproportional partizipieren, da sie sowohl mit Logistik als auch mit Personal besser in der Lage sind, auf diese Situation zu reagieren als Klein- und Mittelbetriebe. Auswüchse gibt es auch: noch 150 km vom Katastrophengebiet entfernt, wollen Händler jeglicher Warengruppen Sonntagsöffnungen durchsetzen und das alles unter der Überschrift "im öffentlichen Interesse". Das lehnt ver.di ab.

"Einen Bärendienst" haben die Parlamentarier der Europäischen Volkspartei den Klein- und Mittelbetrieben des deutschen Handels durch ihre Zustimmung am 4.9. im Europäischen Parlament zu der "Harmonisierung der Verkaufsförderung" erwiesen, erklärte Franziska Wiethold, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, zu dieser Entscheidung. Diese Regelung würde, sollte sie Gesetzeskraft erlangen, Verkäufe unter Selbstkostenpreisen erlauben. "Die Konsumentinnen und Konsumenten mögen kurzfristig von Verkaufsförderaktionen profitieren, langfristig birgt dies angesichts des heute bereits herrschenden Verdrängungswettbewerbs die Gefahr der weiteren Marktverzerrung", kritisierte Wiethold. Dadurch werde die Konzentration im Handel weiter auf die Spitze getrieben. "Immer nur billig" habe in den vergangenen Jahren jeweils 40.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz gekostet. Wiethold forderte die Bundesregierung auf, ihren Einfluss geltend zu machen, um diese "verheerenden" Vorschriften zu verhindern. Der Wegfall der Beschränkungen für Verkaufsförderungsmaßnahmen wirke sich zu Lasten kleinerer und mittlerer Betriebe des Einzelhandels aus. Grosse Konzerne und Unternehmen intensivierten durch "Dauertiefstpreisdumping" und entsprechende Werbeaktionen den Verdrängungswettbewerb. Ihre Marktposition erlaube es auch, Zulieferern über die Abnahme großer Mengen Preise zu diktieren, die den Verdrängungswettbewerb auch in den Bereich der Industrie verlagere. Eine Aufhebung zeitlicher Beschränkungen für Sommer- und Winterschlussverkäufe (Soldes) würde in diesem Marktsegment die "Jagdsaison" auf die kleine Konkurrenz auf das gesamte Jahr ausdehnen, beschrieb Wiethold die Entwicklung.

Die Gewerkschaft NGG, die die Interessen von mehr als 500.000 Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe vertritt, lehnt ein pauschales "Nein" zum Einsatz der Grünen Gentechnik in der Lebensmittelproduktion ab. Die Gentechnik muss eine Chance bekommen, ihre Innovationskraft und ihre Vorteile für den Verbraucher zu demonstrieren. Dies verlautbarte Franz-Josef Möllenberg, 1. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, am 3.9. auf der Ergebnistagung des Diskurses Grüne Gentechnik. Dort sitzt die NGG unter dem Titel Warenkette "vom Acker bis zum Teller" u.a. mit Verbänden der Deutschen Ernährungsindustrie, der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie, der Deutschen Pflanzenzüchter zusammen. Der Warenkette geht es nur noch um die Ausgestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Nutzung der Grünen Gentechnik wird keineswegs in Frage gestellt. Sie propagieren u.a., dass es im Rahmen eines Anbauprogramms ermöglicht wird, mehr praktische Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu sammeln. (gho)

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