Betrieb & Gewerkschaft

Weg mit den Billig-Jobs!

Ende November hat die Bundesregierung ihre geplanten Änderungen für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt. Im Januar/Februar 1999 soll hierzu ein eigenständiger Gesetzentwurf eingebracht werden. Diese Änderungen sind völlig unzureichend und entsprechen nicht den Wahlversprechen der Koalitionsparteien.

Im einzelnen ist folgendes vorgesehen bzw. im Gespräch:

1. Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bleiben bis zu 620 DM (West und Ost) steuerfrei. Der Betrag von 620 DM wird nicht dynamisiert.

2. Die Arbeitgeber müssen für diese Jobs 10% an die Krankenversicherung und 12% an die Rentenversicherung abführen. Aus diesen Pauschalbeträgen, die der Arbeitgeber entrichtet, entstehen für den geringfügig Beschäftigten keine (zusätzlichen) Ansprüche.

3. Die geringfügig Beschäftigten können - freiwillig - in die Rentenversicherung (7,5%) einzahlen. Erst dann erwerben sie individuelle Leistungsansprüche.

4. Wie auch schon vorher werden mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet. Eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber soll nicht versicherungs- und steuerpflichtig werden.

5. Wie bisher müssen alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Neu ist, daß sie auch auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken sind.

6. Die Regelung soll zum 1.4.99 in Kraft treten, bei einer gleichzeitigen Senkung des Rentenbeitrages auf 19,5%.

Mit dem sog. "Mainzer Modell" wird darauf abgezielt, über die Subventionierung von Sozialversicherungsbeiträgen aus der Staatskasse mehr Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen. Letztendlich ist dies aber der weitere Einstieg in den Niedriglohnsektor.

Die IG-Medien (beschlossen auf dem 4. Gewerkschaftstag) fordern :

(hg)