Anti-AKW
Wow! Brokdorf nur noch 22 Jahre am Netz
Wirtschaftsminister Müller hat sich offensichtlich
an Reaktorminister Trittin vorbei mit der Atomwirtschaft auf ein Eckpunktepapier
geeinigt, über das kurz nach Redaktionsschluß in einer neuen
Konsensrunde verhandelt werden soll.
Nach Angaben der Frankfurter Neuen Presse, die im Internet
kursieren, enthält es v.a. folgende Vereinbarungen:
- Die Kraftwerksbetreiber respektieren die Entscheidung
der Bundesregierung, aus der Atomkraft geordnet auszusteigen. Die Bundesregierung
respektiert die ökonomischen und unternehmerischen Belange der Betreiber.
- Beide Seiten gehen davon aus, daß die Vereinbarung
nicht zu gegenseitigen Schadensersatzansprüchen führt.
- Die Umsetzung der Konsens-Eckpunkte soll über eine
Änderung des Atomgesetzes erfolgen, die von den Kraftwerksbetreibern
nicht rechtlich angegriffen wird.
- Beide Seiten schließen darüber hinaus einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Atom-Ausstieg.
- Der Atom-Ausstieg schließt ein Verbot zum Neubau
von Atomkraftwerken in Deutschland ein.
- Die Betreiber verpflichten sich, jedes ihrer Atomkraftwerke
spätestens 35 Jahre Kalenderjahre nach der jeweiligen Inbetriebnahme
stillzulegen. Die Begrenzung der Laufzeit wird durch einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag geregelt.
- Den Betreibern wird zugesichert, ihre Restlaufzeiten
ohne Störungen durch behördliche Intervention ausnutzen zu können,
sofern Sicherheit und Entsorgungsauflagen befolgt werden.
- Den Betreibern steht bei Verletzung wesentlicher Bestimmungen
des Vertrags ein Kündigungsrecht zu.
- Unabhängig vom Ausstiegs-Vertrag wird die Laufzeit
auf maximal 40 Vollastjahre ab Inbetriebnahme begrenzt.
- Die Entsorgung wird nach fünf Jahren auf die direkte
Endlagerung beschränkt.
- Radioaktive Abfälle müssen nach einer Übergangszeit
von längstens fünf Jahren grundsätzlich am Kraftwerksstandort
oder in dessen Nähe zwischengelagert werden. Nach dieser Übergangszeit
sollen sich damit Atommüll-Transporte - mit Ausnahme der aus dem Ausland
zurückzuführenden Abfälle - grundsätzlich erübrigen.
- Die Betreiber verpflichten sich, abgebrannte Brennelemente
nur noch bis spätestens Ende 2004 in ausländische Wiederaufarbeitungsanlagen
zu verbringen, allerdings unter der Voraussetzung, daß bis Ende 1999
solche Transporte wieder möglich sind.
- Die Betreiber verpflichten sich zur zügigen Schaffung
von Zwischenlagerkapazitäten an oder in der Nähe der Kraftwerke,
behalten sich aber das Recht vor, im Notfall ihre abgebrannten Brennelemente
weiter in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben zu schicken.
- Beide Seiten stimmen überein, ein neues Endlager-Konzept
zu erarbeiten. Eine definitive Endlager-Entscheidung durch den Bund muß
etwa 2020 bis 2025 erfolgen.
- Die Bundesregierung sichert zu, daß während
der Schaffung eines neuen Entsorgungsrahmens die Entsorgungsvorsorgenachweise
der Betreiber nicht in Gefahr kommen.
- Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Atomkraft-Nutzung
sollen nicht durch steuerrechtliche Maßnahmen bezüglich der
Atomkraft beeinträchtigt werden.
(wop)