auf & davon

Deutschland und Frankreich können nicht in jedem Fall als sichere Drittstaaten eingestuft werden. Dies befand Ende Juni ein Londoner Gericht. In drei Fällen entschied es, Asylsuchende, die über Frankreich bzw. Deutschland eingereist waren, nicht dorthin zurück zu schicken, da in beiden Ländern nicht staatliche Verfolgung nicht als Asylgrund anerkannt wird. Damit rüttelt das Gericht an der Europa weiten Regelung, nach der Flüchtlinge nur in dem EU-Land Asyl beantragen können, in das sie zu erst eingereist sind. Darüber hinaus stellt es die selbstverständliche Annahme in Frage, dass Flüchtlinge in allen EU-Staaten per se sicher seien. Ein kleiner Riss in der Mauer um Europa, da auch die Niederlande keine Flüchtlinge nach Deutschland zurück schicken, die nicht staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind. Sollte diese Rechtsprechung Schule machen gibt es für viele Flüchtlinge aus Bürgerkriegs- und Unruhegebieten wie Afghanistan, Algerien, Sri Lanka, Somalia wieder Hoffnung. Bislang werden Asylsuchende aus diesen Ländern in Deutschland generell abgelehnt, da ihnen zwar erwiesener Maßen Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben droht, die Bedrohung aber nicht vom Staat ausgeht.

Seit 1.6. ist ein Abkommen über die Rückführung von algerischen Flüchtlingen durch algerische Sicherheitskräfte in Kraft - die bisher weitgehendste solche Rückführungsvereinbarungen. Die Abzuschiebenden werden algerischen Sicherheitskräften im Flugzeug auf dem deutschen Flughafen übergeben und die Rückführungen direkt der Generaldirektion des Sureté Nationale in Algier angekündigt. Gleichzeitig spitzt sich die Lage in Algerien wieder zu. Allein in der zweiten Augustwoche fielen 37 Menschen Anschlägen zum Opfer.

Schon vor Abschluss eines Friedensabkommens zwischen Regierungs- und Rebellentruppen wurden in Kiel, Lübeck und Pinneberg Ausreiseaufforderungen an abgelehnte AsylbewerberInnen aus der Demokratischen Republik Kongo verschickt. Für den 24.7. und den 18. 8. waren Flüge von Hamburg via Amsterdam nach Kongo gebucht. Auf Grund von Protesten insbesondere des Flüchtlingsforums Lübeck sind die Abschiebungen auf Weisung des Landesinnenministeriums vorerst ausgesetzt. Die Lage vor Ort sei noch unklar. Von Abschiebungen solle abgesehen werden, bis ein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliege. Für die Betroffenen eine kleine Atempause. In Sicherheit können Sie sich dennoch nicht wiegen, da die Berichte des Auswärtigen Amtes selten das gesamte Ausmaß der Gefährdung darlegen. Indessen haben sich die Kämpfe im Kongo weiter verschärft. Anfang August griffen Kampfflugzeuge der kongolesischen Regierung die Städte Makanza und Mbonge im Norden des Landes an. Ein Inkrafttreten des Friedensabkommens, das bisher nur von einer der rivalisierenden Rebellenorganisationen unterzeichnet wurde, erscheint auch durch neu entflammte Kämpfe unter den Gruppen immer unwahrscheinlicher.

(a.w.)