auf & davon

Entgegen der eher flüchtlingsfreundlichen Rechtsprechung in Großbritannien wird die Asylgesetzgebung auf politischer Ebene restriktiver. Demnächst passiert ein entsprechender Gesetzentwurf das britische Oberhaus, der schon im Juni die Zustimmung des Parlaments erhielt. Modell für den Entwurf ist das Schengener Abkommen, u.a. bei der Passkontrollpflicht durch Beförderungsunternehmen, und die deutsche Asylgesetzgebung, insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz. Nach dem Willen von New Labour sollen AsylbewerberInnen auch in England nur noch 70% der Sozialhilfe erhalten und zwar vorrangig in Form von Sachleistungen. Können Flüchtlinge während des Asylverfahrens in Großbritannien noch ihren Wohnort selbst wählen, sollen sie demnächst Wohnorten und Wohnungen zugeteilt werden, was der in Deutschland praktizierten Residenzpflicht nahe kommt. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf verschiedene Verschärfungen bei der Durchführung des Asylverfahrens und der Verhängung von Abschiebehaft.

Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz schränkt die medizinische Versorgung erheblich ein, da u.a. nur bei akuten Erkrankungen die Kosten für eine Behandlung übernommen werden. Die Deutsche Aids-Hilfe wies bei ihrer Bundesversammlung am 28.8. darauf hin, dass Flüchtlinge auf diese Weise erst im fortgeschrittenen Krankheitsstadium in eine Behandlung kämen. Außerdem beschränke die Residenzpflicht die freie Arztwahl und damit den Zugang zu qualifizierten ÄrztInnen. Das führe laut Stefan Etgeton, Geschäftsführer der Deutschen Aids-Hilfe, dazu, dass bei dem in Deutschland grundsätzlich zu verzeichnenden Rückgang der Neuerkrankungen an Aids aufgrund verbesserter Behandlungsmöglichkeiten die Zahl der betroffenen MigrantInnen aber konstant bleibe und sich ihr Anteil prozentual von 1994 bis 1998 fast vervierfacht habe.

Pro Asyl erhebt anläßlich der Verhandlung über die Abschiebung einer schwerkranken Somalierin vor dem VG Frankfurt Vorwürfe gegen ÄrztInnen, die trotz schwerer Krankheiten Reisefähigkeit bescheinigen und damit mitverantwortlich für Abschiebungen in eine lebensgefährliche Situation seien. Auch in Hamburg ist die Rolle von ÄrztInnen bei Abschiebungen in der Diskussion. Die Ausländerbehörde hat sich in mehreren Fällen über fachärztliche Atteste hinweggesetzt, die sie als "Gefälligkeitsatteste" denunziert. Statt von einer Abschiebung abzusehen, veranlasste die Behörde ärztliche Flugbegleitung, entgegen einer vom deutschen Ärztetag im Juni in Cottbus verabschiedeten Entschließung, wonach "Abschiebehilfe durch Ärzte" mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar sind.

Nach dem Tod des Sudanesen Aamir Ageeb, der während der Abschiebung in einem Integralhelm erstickte, untersagte Innenminister Schily die Verwendung von Integralhelmen und verfügte, dass der BGS keine Abschiebungen mehr begleiten solle, wenn Widerstand zu erwarten sei. Diesen Erlass umgehen nicht nur die Hamburger Ausländerbehörden. Statt BGS werden eigene BeamtInnen mitgeschickt, und in Hessen wurden laut FR vom 28.8. zwei Marokkanern bei der Abschiebung Footballhelme statt Integralhelme aufgesetzt.

(aw)