Betrieb & Gewerkschaft

Koalition lehnt Streikrecht ab

Landauf und landab klappern SPD und Bundesregierung damit, dass sie das volle Streikrecht des alten § 116 AFG wiederherstellen und damit für Kampfparität von Gewerkschaften und Unternehmen in Arbeitskämpfen sorgen wollen. Die IG Metall meint: Es ist an der Zeit, das Versprechen einzulösen. 1986 hatte die CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition den § 116 Arbeitsförderungsgesetz (heute: § 146 Sozialgesetzbuch III) geändert. Damit war es Arbeitsämtern verboten, bei Arbeitskämpfen Kurzarbeitergeld an "kalt Ausgesperrte" zu zahlen - also an Ausgesperrte außerhalb des Streikgebiets, deren Betriebe die Produktion eingestellt haben, weil Zulieferteile aus bestreikten oder Aussperrungsbetrieben ausbleiben.

Die IG Metall und die anderen Gewerkschaften hatten das Gesetz von Anfang an bekämpft, weil es das Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das vorher schon nicht bestand, völlig aus dem Lot brachte. Eine Klage der IG Metall wurde 1995 vom Verfassungsgericht abgewiesen. Doch seitdem gibt es einen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion, der fordert, die bis 1986 "geltende Rechtslage wiederherzustellen". Diesen Gesetzentwurf hat letzte Woche nun die PDS dem Bundestag vorgelegt. Entgegen ihren Wahlversprechen stimmten nun die Regierungsparteien gegen den entsprechenden Gesetzentwurf. Offensichtlich verträgt sich die Politik der "Neuen Mitte" nicht mit der Wiederherstellung des Streikrechts, und das Schröder/Blair-Papier lässt eben keine Spielräume für Verteilungskämpfe.

(hg)