auf & davon

Entgegen den Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass syrische Christen aus der Türkei kein Asyl erhalten. Sie seien nicht politisch verfolgt.

Ein 18jähriger Kurde hat im Hamburger Abschiebeknast Glasmoor einen Selbstmordversuch unternommen. In Glasmoor sitzen auch Abschiebehäftlinge aus Schleswig-Holstein ein. Von dem Selbstmordversuch erfuhren UnterstützerInnen beim monatlichen Sonntagsspaziergang am Abschiebeknast durch Zuruf von Insassen. Nachforschungen ergaben, dass der Kurde nach kurzem Krankenhausaufenthalt in die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis überstellt wurde.

Die Hamburger Ausländerbehörde stellt trotz einer anders lautenden Entscheidung von SPD und Grünen eigens ÄrztInnen zur Begleitung von Abschiebehäftlingen mit schlechtem Gesundheitszustand ein. Dies ergab eine kleine Anfrage der Regenbogen-Abgeordneten Susanne Uhl.

Das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hat die sog. Schleierfahndung, die verdachtsunabhängige Kontrollen auf Durchgangsstraßen und und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht, als teilweise verfassungswidrig eingestuft, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Grüne, SPD und PDS wollen nun auch in Thüringen, Sachsen und Bayern gegen die Schleierfahndung klagen. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen werden v.a. im Zusammenhang mit der Fahndung nach illegal Eingewanderten und nach Schleusern durchgeführt.

Auf dem EU-Gipfel in Tampere beschlossen die Staats- und Regierungschefs, 250 Mio. Euro für Mitgliedsländer, die eine hohe Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, bereitzustellen. Für diesen "Lastenausgleich" hat sich insbesondere Deutschland eingesetzt, das sich besonders belastet sieht.

Das Treffen im finnischen Tampere am 15./16. Oktober sollte dazu beitragen, die Union zu einem "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" auszubauen. Die Angleichung der Asyl- und Einwanderungspolitik spielte dabei eine wesentliche Rolle. In den Schlussfolgerungen aus den Beratungen wird zwar einerseits betont, die Genfer Flüchtlingskonvention solle in vollem Umfang berücksichtigt werden, einen größeren Raum nehmen aber die Überlegungen zur "Steuerung der Migrationsströme" ein, bei denen es genau genommen um die Beschränkung der Migration geht. So sollen das System zur Identifizierung von AsylbewerberInnen (EURODAC) ausgebaut und stärkere Sanktionen für das "schwere" Verbrechen der Schleusung von ZuwanderInnen beschlossen werden, um die illegale Einwanderung "an ihrer Wurzel zu bekämpfen". Des weiteren sollen die Länder übergreifende Zusammenarbeit der Grenzkontrollbehörden verstärkt und weitere Rückübernahmeabkommen mit Drittländern getroffen werden.

Pro Asyl greift in einer Presseerklärung diese widersprüchlichen Schlußfolgerungen an: "Wenn Flüchtlinge aufgrund von Abschottungsmaßnahmen weit vor den Grenzen Europas abgefangen werden, dann wird das Hochhalten der Genfer Flüchtlingskonvention zu einem Lippenbekenntnis ohne Wert". Inhaltsleer bliebe das Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention auch, wenn nicht endlich auch in Deutschland nicht staatliche Verfolgung als Asylgrund anerkannt werde, wie es die Konvention vorsieht.

(a.w.)