auf & davon

Innenminister Wienholtz hat in einem Brief an Bundesarbeitsminister Riester die Aufhebung des Arbeitsverbotes für AsylbewerberInnen eingefordert. Das Arbeitsverbot gilt bundesweit für alle Asylsuchenden, die nach dem 15.5.97 eingereist sind, und geht auf einen Erlass des damaligen Arbeitsministers Blüm zurück. Die Initiative von Wienholtz ist begrüßenswert, da so der diskriminierende Erlass, der Flüchtlinge in Abhängigkeit vom Sozialamt hält, wieder in die öffentliche Debatte gerät. Aus dem Landesarbeitsamt verlautet, dass über eine Veränderung der Bestimmung nachgedacht wird. Trotzdem gilt es aufmerksam zu verfolgen, ob nicht aus dem Arbeitsverbot mit der Stichtagsregelung eine flächendeckende "Wartezeitregelung" für alle AsylbewerberInnen wird, wie es sie früher schon gab. Festhalten möchte Wienholtz ohnehin an der Praxis, Arbeitserlaubnisse nachrangig nach Deutschen und EU-AusländerInnen zu erteilen, was dazu führt, dass Flüchtlinge nur Arbeitsplätze bekommen, die Deutsche nicht wollen, und die Erlaubnis alle 6 Monate erneuert werden muss.

Im Zusammenhang mit der am 19.11. auf der Innenministerkonferenz bevorstehenden Entscheidung über eine Altfallregelung für Flüchtlinge sprach sich Wienholtz erneut für eine ergänzende Härtefallregelung aus, die auch Flüchtlinge berücksichtigt, die nur knapp nach dem Stichtag eingereist sind oder deren besondere Situation es erfordert. Eine solche Ergänzung ist um so wichtiger als der Haken einer Altfallregelung voraussichtlich im Detail liegt. Bisher ist vorgesehen, dass nur diejenigen in den Genuss dieser Regelung kommen sollen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Dies ist angesichts der schwierigen Arbeitssituation von Flüchtlingen für eine Familie mit Kindern eine nur schwer zu erfüllende Bedingung.

Die Landesregierung kündigte an, zum Winter keine Flüchtlinge in den Kosovo abzuschieben. Damit reagierte sie auf die Forderung Otto Schilys nach zügiger "Rückführung".

Soviel unterstützende Äußerungen für Flüchtlinge konnten die "Kieler Nachrichten" nicht durchgehen lassen. So beklagte Tim Holborn in der Ausgabe vom 30.10. den Umstand, dass es zu wenig Plätze für die Abschiebehaft gebe und auf diese Weise ausländische StraftäterInnen frei herumliefen. Damit bedient er das Bild der gefährlichen AusländerInnen, die ungestraft Verbrechen begehen, und suggeriert gleichzeitig, alle Abschiebehäftlinge seien StraftäterInnen. Beides stimmt nicht. Abschiebehaft wird verhängt zur Sicherung der Ausreise eines Ausländers oder einer AusländerIn ohne gültige Aufenthaltgenehmigung, auch wenn sie keine Straftat begangen haben. Zum anderen können AusländerInnen, die eine Straftat begehen, nach den gleichen Regeln bestraft werden wie Deutsche, d.h. sofern ein Haftgrund vorliegt, in die üblichen Strafvollzugsanstalten eingewiesen werden. Die Abschiebehaft ist die eigentliche Sonderbehandlung, die für die meisten eine zusätzliche Strafe bedeutet.

Für Unruhe in der Kieler Ausländerbehörde sorgte ein Artikel in der Landeszeitung vom 1.11.99, der die Kontrollpraxis für bi-nationale Ehen kritisiert. Anlass für den Artikel war eine diesbezügliche Anfrage der SUK im Kieler Rat. BürgerInnen hatten sich beschwert, dass der Ermittlungsdienst unverhältnismäßig vorgeht. Zwar ist der Ehebestand Voraussetzung für die Erteilung aufenthaltsverfestigender Papiere für ausländische EhepartnerInnen, fraglich ist, ob es nötig ist, u.a. Schlaf- und Badezimmer zu besichtigen oder bei "besonderem Verdacht" auf "Scheinehe" auch NachbarInnen oder ArbeitgeberInnen zu befragen. Die Betroffenen empfinden das jedenfalls als weitgehenden Eingriff in ihre Privatsphäre.

(a.w.)