Anti-AKW

Das Recht auf Leben - und auf Atomausstieg. Schützt uns - nicht die Atomkraft!

Öffentlicher IPPNW-Kongress am Sa, 22.1.2000, ab 9.30 Uhr im Legiensaal, Legienstr. 22, Gewerkschaftshaus Kiel

Referenten: Martin Forwood, Sellafield; Dr. jur. Ulrich Wollenteit, Hamburg; Veit Bürger, Greenpeace Hamburg; Dr. rer. nat. Alfred Körblein, München; Prof. Dr. med. Edmund Lengfelder, München u.a.

Podiumsdiskussion ab 16 Uhr mit: Jürgen Trittin, Bundesumweltminister; Claus Möller, Energieminister Schleswig-Holstein und den Referenten

Eintritt frei, Mittagessen kann zum Sonderpreis im Restaurant Legienhof eingenommen werden (ausreichender Verzehr erspart die Saalmiete).

Veranstalter: Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges - IPPNW - Ärzte in sozialer Verantwortung, Körtestr. 10, 10967 Berlin, Tel. 030/6930244, Fax 030/6938166, ippnw@vlberlin.comlink.de

 

Atomenergie gefährdet Leben

Bei der Nutzung der Atomenergie - vom Uranbergbau über den Normalbetrieb von Atomkraftwerken, Wiederaufarbeitung, Transport und Entsorgung von Atommüll - wird der Bevölkerung ein erhebliches Gesundheitsrisiko aufgebürdet, z.B. Auslösung von Leukämie und Krebs, Schädigung des Erbgutes und Missbildungen des werdenden Lebens. Die katastrophalen Folgen von Reaktorunfällen wie Windscale/Sellafield (GB 1957), Harrisburg (USA 1979) und Tschernobyl (UdSSR 1986) zeigen ebenso wie der Unfall in der japanischen Brennelementefabrik Tokaimura (Sept. 99), dass Atomtechnik extrem anfällig ist, sei es aus technischen Gründen, oder wegen menschlichen Versagens, Sabotage oder Terrorismus.

Nach geltendem Atomrecht wären entsprechend dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik alle in Deutschland laufenden (übrigens von Siemens gebauten) Atomkraftwerke heute nicht mehr genehmigungsfähig. Die Siemens-AKW zeichnen sich dadurch aus, dass es bei Kernschmelzunfällen zur Freisetzung erheblich größerer Mengen von radioaktiven Stoffen kommt, als es aus dem Unfallreaktor in Tschernobyl der Fall war. Trotz hochgelobter deutscher Technik kam es 1987 im AKW Biblis/Frankfurt zu einer Beinahe-Kernschmelze, die über ein Jahr lang verheimlicht wurde. 1993 wurden im AKW Brunsbüttel ca. 130 betriebsbedingte Risse in Schweißnähten von z.T. sicherheitsrelevanten Rohrleitungen festgestellt, die z.T. schon die Rohrwandung durchdrungen hatten.

Gerät die Hochtechnologie eines AKW außer Kontrolle, sind schlagartig Millionen von Menschen in ihrer Existenz und ihrer Gesundheit bedroht. Im Fall eines GAU im AKW Krümmel werden gemäß einem 1992 für die Hamburger Umweltbehörde erstellten Gutachtens in den Folgejahren bis zu 106.000 Hamburger Bürger an den Spätfolgen der Radioaktivität sterben. Mehr als die Hälfte der Stadtfläche wäre über 50 Jahre nicht bewohnbar. In Deutschland wird bei einem schweren Reaktorunfall mit einer Schadenssumme in Höhe von 5.000 bis 12.000 Mrd. DM gerechnet (etwa das 10 bis 20fache des Bundeshaushaltes). Versichert sind die deutschen AKW nach dem Atomgesetz nur bis zu Schäden in Höhe von 1 Mrd. DM. Niemand kann die Schäden ausgleichen. Millionen von Geschädigten würden de facto enteignet, zusätzlich zum Risiko von schwerer Krankheit und Tod.

Nur Kleingeld dagegen ist der von den Energiekonzernen für einen verfrühten Ausstieg geforderte Schadensersatz in Höhe von einigen 10 Mrd. DM. Der Staat hat die Atomindustrie allerdings in der Vergangenheit schon mit 42 Mrd. DM subventioniert. Um ihre AKW weiterhin gewinnbringend nutzen zu dürfen, berufen sich die Betreiber auf ihr Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und auf den Vertrauensschutz nach erteilter Betriebsgenehmigung. In der Diskussion darüber wird von den Politikern das höherrangige Grundrecht der Bevölkerung auf Leben und Gesundheit (Art. 2 GG) nicht beachtet. Angesichts der unendlichen Schadensfolgen eines größeren AKW-Unfalles ist es aber die Pflicht der Politiker, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zur entscheidenden Geschäftsgrundlage für den Atomausstieg zu machen.

Der Ausstieg in kürzester Frist ist die unabdingbare Konsequenz aus der Unbeherrschbarkeit und damit Verfassungswidrigkeit der Atomkraft! In den 40 Jahren seit Inkrafttreten des Atomgesetzes ist es den AKW-Betreibern nicht gelungen, die Genehmigungsvoraussetzung für den Betrieb von Atomkraftwerken (§ 9a AtG) zu erfüllen, radioaktive Abfälle entweder schadlos zu verwerten oder geordnet durch direkte Endlagerung zu beseitigen. Der Nachweis einer direkten Endlagerung kann auf Jahrzehnte hinaus nicht erbracht werden. "Das Entsorgungskonzept ist gescheitert." (J. Trittin, 30.6.99)

Daraus ergibt sich: Die erteilten Genehmigungen zum Betrieb von AKW sind rechtswidrig. Sie sind zu widerrufen. Alle AKW sind stillzulegen. Der vom Staat vorgeschlagene Bau von standortnahen Zwischenlagern ist der juristische Versuch, einen Dauerbetrieb der AKW durch eine angebliche Entsorgung zu erschleichen. Demaskierende Aussage von Bundeskanzler Schröder in einem TV-Interview: "Wir sind verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen - auch rechtlicher Art - den Weiterbetrieb der AKW zu ermöglichen." Ausreichend wirksame Katastrophenschutzmaßnahmen für schwere AKW-Unfälle kann es nicht geben! Der einzige Schutz ist das umgehende Abschalten aller AKW! Die Zeit ist reif! - Atomausstieg jetzt - Schluss mit dem Abenteuer Atomenergie!