Antimilitarismus
"[Verbot der Vorbereitung eines Angriffkrieges]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere
die Führung eines Angriffkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen."