MigrantInnen

Karawane-Aktivist Akubuo weiterhin von Abschiebung bedroht

Der Nigerianer Anusunwo Chukwudi Akubuo, besonders bekannt geworden im Rahmen der "Karawane", ist weiterhin von Abschiebung bedroht (LinX berichtete). Dennoch konnte die sofortige Abschiebung aus der JVA Bützow (Mecklenburg-Vorpommern), in der Akubuo noch immer in Abschiebehaft sitzt, durch öffentlichen Druck einstweilen verhindert werden.

Durch Material und Aussagen der nigerianischen Oppositionsgruppe "The Voice" und der Vereinten Demokratischen Front von Nigeria (UDFN) hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Entscheidung über den Eilantrag immer wieder vertagt, um sich ein präziseres Bild der Lage in Nigeria und der oppositionellen Aktivitäten Akubuos machen zu können, bis es schließlich im Laufe der vorletzten Woche dem Bundesamt, Außenstelle Horst, die Verantwortung übertrug, über die Zulassung des Asylfolgeantrages vom 16.10. zu entscheiden. Bei einer positiven Entscheidung des Bundesamtes wird das Verwaltungsgericht sich anschließen - bei einer negativen Entscheidung wird es in die Verantwortung der RichterInnen dort fallen, über den Einspruch zu entscheiden, denn Akubuos Rechtsanwalt Klapper dann automatisch stellen wird.

Für die Kampagne gegen Akubuos Abschiebung bedeutet dies, daß weiter Druck auf die zuständigen Stellen ausgeübt werden muß. Der Internationale Menschenrechtsverein Bremen e.V. bittet daher weiter um Faxe an Akubuos Anwalt Klapper (Fax: 0381/2089941), der diese an das Bundesamt weiterleitet. In den Faxen sollten sich v.a. Leute erklären, die Akubuo von den Aktivitäten anläßlich der Karawane her kennen und sein politisches Engagement bezeugen können. Im Abschiebeverfahren wird Akubuo vorgeworfen, er sei erst in Deutschland politisch aktiv geworden und es bestehe somit keine Gefährdung bei der Abschiebung nach Nigeria. In den Faxen sollte darauf hingewisen werden, daß dies schwer vorstellbar erscheint, da Akubuo stets als UDFN-Aktivist gegen die nigerianische Diktatur aufgetreten ist.

Auf den Kongressen von Karawane und "Kein Mensch ist illegal" wurde eine Petition unterzeichnet. Diese Petition sollte ebenfalls verbreitet werden. Wir dokumentieren sie im folgenden.

(jm - nach Meldungen aus dem Internet)

An den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages und des mecklenburg-vorpommerschen Landtages

Hamburg, den 25.10.98

Herr Anusunwo Chukwudi Akubuo befindet sich derzeit in Abschiebehaft in der JVA Bützow (Mecklenburg-Vorpommern). Wir kennen Akubuo wegen seiner 25-tägigen Teilnahme an der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen", auf der er in fast 30 Städten auf Demonstrationen, Kundgebungen und öffentlichen Veranstaltungen im Namen der Vereinten Demokratischen Front Nigerias (UDFN) gegen die Diktatur in Nigeria protestierte. Akubuo trat weithin sichtbar und offensiv in der Öffentlichkeit auf und hat sich in der internationalen Kampagne gegen die Militärdiktatur in Nigeria engagiert. Das Dekret Nr. 2, welches die Militärdiktatur ermächtigt, Kritiker des Regimes zu verhaften und mehrere Monate ohne Prozeß oder Möglichkeiten zur Verteidigung festzuhalten, ist noch in Kraft. Aufgrund seiner engagierten Proteste und seiner kontinuierlichen Arbeit für die nigerianische Opposition droht Anusunwo Chukwudi Akubuo im Falle einer Abschiebung nach Nigeria die Gefährdung von Leib, Leben und Freiheit. Durch den Bevollmächtigten des Herrn Akubuo ist unter dem 16.10.98 beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Horst, ein Asylfolgeantrag gestellt worden (AZ 23 99 238 - 232). Desweiteren ist beim Verwaltungsgericht Schwerin, Außenstelle Boizenburg, unter AZ 5b 1025/98 ein Eilverfahren anhängig. Wir bitten darum, sich mit o.g. Stellen zugunsten von Herrn Akubuo in Verbindung zu setzen.

Unterzeichnet: (Oliver Kontny) Internationaler Menschenrechtsverein Bremen e.V., die TeilnehmerInnen der Kongresse zur Karawane (einschließlich "The Voice" Forum) und "Kein Mensch ist illegal"

Die bisherigen (umfangreichen) Informationen über Akubuo finden sich im Internet unter http://www.humanrights.de