Spendenaufruf:

Abschiebung und die Folgen

In LinX 16/17 hatten wir einen Bericht abgedruckt, den Sona Shirvanyan über ihre Abschiebung geschrieben hat. Sona hatte zuvor beim Gegenwind als Praktikantin gearbeitet. Im folgenden geben wir einen Spendenaufruf wieder, dem wir uns gerne anschließen und den wir dem Gegenwind entnahmen. (wop)

Eine Abschiebung ist die „zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Das deutsche Recht ist hier sehr einfach: Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, muss der Flüchtling ausreisen. Eine 19-Jährige wie Sona Shirvanyan ist kein Familienmitglied, sie kann alleine ausreisen oder abgeschoben werden.

• Die kranken Eltern brauchen Unterstützung?
• Die junge Frau hat in kurzer Zeit perfekt Deutsch gelernt?
• Sie ist vorbildlich integriert?

Das zählt für die Ausländerbehörde überhaupt nicht. „Ausreisepflichtig“, das ist das einzige, was zählt.

Wer abgeschoben wird, bekommt automatisch eine lebenslängliche Wiedereinreisesperre. Sona kann jetzt versuchen, von Armenien aus die „Befristung“ zu beantragen. Wenn die Ausländerbehörde zustimmt, gilt die Sperre nur für ein halbes Jahr oder zwei Jahre, je nachdem, ob man sich einigt.

Aber: Zunächst bekommt Sona eine Rechnung für die Abschiebung. Und das wird nicht billig. Mehrmals ist die Polizei zu ihren Eltern gekommen, hat sie gesucht. Sie wurde dann festgenommen, in Polizeibegleitung nach Flensburg und dann ins Gefängnis Hannover-Langenhagen gebracht. Auch das Gefängnis berechnet den Aufenthalt. Schließlich kam Polizei aus Kiel, ein Wagen mit drei BeamtInnen, um sie von Hannover nach Frankfurt zu bringen. Dort übernahm die Bundespolizei, und auch die schreibt dafür eine Rechnung. Schließlich hat die Ausländerbehörde einen privaten Sicherheitsdienst aus Moskau beauftragt, Sona bis Frankfurt entgegenzufliegen, sie zum Flugzeug zu bringen und zu begleiten. Sie muss nicht nur ihre eigene Flugkarte bezahlen, sondern auch Ticket und Lohnkosten für das Moskauer Unternehmen.

Erst wenn alles beglichen ist, wird die Sperre aufgehoben. Das bedeutet nicht, dass sie dann ein Visum für Deutschland bekommt. Aber immerhin darf sie es dann beantragen. In Armenien werden in der deutschen Botschaft monatlich 3000 Visa beantragt, die Gebühren entsprechen dem Monatsgehalt einer Lehrerin. Neunzig Prozent der Anträge werden ohne Begründung abgelehnt, die Gebühren behält die Botschaft natürlich.
Bitte unterstützt Sona mit einer Spende.

Reinhard Pohl

Spenden (mit Spendenquittung) an:
Gesellschaft für politische Bildung e.V. Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20)
Konto 1300 19-201
(Stichwort: „Sona“)

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Reinhard Pohl
SEB (BLZ 210 101 11)
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(Stichwort: „Sona“)