Nächster Artikel

Jahrestag des Lübecker Brandanschlages:

Ursachen der Gewalt nicht behoben

Am 18. Januar jährte sich zum zehnten Mal der Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lübeck. Dortige antirassistische Gruppen haben zu dem Thema in der Hansestadt Mitte Januar mehrere gutbesuchte Veranstaltungen organisiert. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein erklärte aus Anlass des Jahrestages:

„Am 10. Jahrestag des Brandanschlages auf die seinerzeit in ein Gewerbegebiet abgeschobene Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße gedenken Initiativen und Unterstützungsgruppen der schleswig-holsteinischen Flüchtlingssolidaritätsarbeit der zehn Toten und des Leidens der 38 mehrheitlich traumatisiert überlebenden Opfer. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein erklärt dabei sein Unverständnis, dass es in all den Jahren noch immer nicht zu einer seriösen Ermittlung der Täter gekommen ist. Dass  Oberstaatsanwalt Wille den von BewohnerInnen und Flüchtlingsinitiativen erhobenen Vorwurf, den Tatverdacht gegen einige Grevesmühlener Rechtsradikale nicht ernsthaft nachgegangen zu sein, als “Legendenbildung” diskreditiert, erscheint als durchsichtiger Versuch vom Versagen seiner Behörde abzulenken.Was nach 10 Jahren bleibt, ist der Fortbestand einer Politik, die im Ergebnis mitverantwortlich ist für solche gesellschaftlichen Stimmungen, die ggf. zu rassistisch motivierten Gewaltverbrechen führt und Diskriminierungen gegen vermeintlich Fremde in diesem Lande alltäglich machen. Anteile daran, diese Stimmung zu schüren, haben politische und administrative Instrumente, wie z.B.

• ein seit Jahresfrist geltendes "Zuwanderungsgesetz", das nachhaltige Aufenthaltsverfestigungen erfolgreich erschwert und dessen Macher in der öffentlichen Debatte penetrant das Ziel der Zuwanderungsbegrenzung anstatt das der Einleichterung der Einwanderung betonen.

• ein sich derzeit in den Bundesländern epidemisch verbreitender sog. “Muslimtest”, der der Bevölkerung ultimativ signalisieren soll, dass ihre muslimischen Nachbarn  ein drohendes Gefahrenpotential bleiben, selbst wenn sie eingebürgert worden sind.

• “Ausreisezentren” in Neumünster und anderswo, in denen mit dem Mandat des demokratischen Staates die Ausländerverwaltungen dort zwangsuntergebrachten ausreisepflichtigen Menschen ihre Ängste vor dem, was sie aus ihrer Heimat getrieben hat, zielstrebig austreiben dürfen.”